K&L Gates berät Arcor vor dem EuGH in telekommunikationsrechtlichen Grundsatzfragen

21.07.2008

K&L Gates

Berlin, den 18.7.2008. K&L Gates LLP hat die Arcor AG & Co. KG in dem aktuell vom EuGH entschiedenen Verfahren C-152/07 vertreten. Der EuGH ist in seinem Urteil vom 17.7.2008 in dieser telekommunikationsrechtlichen Grundsatzentscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung eines so genannten Anschlusskostenbeitrages durch die Deutsche Telekom AG (DTAG) gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation, die heutige Bundesnetzagentur (BNetzA), hatte einen entsprechenden Anschlusskostenbeitrag im Jahr 2003 zugunsten der DTAG genehmigt. Zudem hat der EuGH im Rahmen der zweiten Vorlagefrage rechtsgrundsätzliche Ausführungen zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien in telekommunikationsrechtlichen Dreiecksverhältnissen getroffen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Fällen, in denen eine von der BNetzA ausgesprochene Entgeltgenehmigung zwischen der DTAG und einem ihrer Wettbewerber in Frage steht, das Gemeinschaftsrecht unmittelbar anzuwenden ist. Diese bisher nicht geklärte Frage hat weit reichende Folgen im Bereich des Telekommunikations- und Energierechts, da zentraler Streitpunkt in diesen Gebieten häufig die Wirksamkeit und Höhe der von der BNetzA genehmigten Entgelte ist und dafür materielle gemeinschaftsrechtliche Fragen häufig von zentraler Bedeutung sind.

Das Verfahren wurde auf Seiten von K&L Gates von dem TMT-Partner Dr. Tobias Bosch federführend betreut. In den von Wettbewerbern der DTAG eingeleiteten Parallelverfahren waren Dr. Marc Schütze von Juconomy Rechtsanwälte für die 01051 Telecom GmbH und Dr. Peter Rädler von BBORS Rechtsanwälte für die Communication Services TELE2 GmbH tätig. Auf der Gegenseite wurden Prof. Dr. Joachim Scherer von Baker & McKenzie für die Regulierungsbehörde und Dr. Thomas Mayen von Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier für die Deutsche Telekom AG aktiv.

Das deutsche K&L Gates Büro in Berlin wurde Anfang 2007 eröffnet und berät in- und ausländische Unternehmen in nationalen und grenzüberschreitenden Projekten. Schwerpunkte der Beratung sind Unternehmensrecht, M & A und Immobilientransaktionen sowie sämtliche wirtschaftsrechtlichen Fragen in den Bereichen Real Estate, Telecoms, Media & Entertainment und IT.

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