Kälberer & Tittel: Ausweg aus der Steuerkrise bei Filmfonds

02.04.2009

Kälberer & Tittel

Anleger müssen nicht hilflos zusehen, wie bei den Filmfonds nachträglich die Steuervorteile kippen. Sie können das Problem auch an der Wurzel anpacken und ihre Bank wegen Falschberatung verklagen. Denn die meisten Banken und Anlageberater haben hinter dem Rücken ihrer Kunden satte Provisionen kassiert.

Anleger mit Filmfonds müssen jetzt offenbar damit rechnen, dass ihnen die Finanzämter auch nachträglich die Steuervorteile zusammenstreichen. "Wenn sich die Steuerverwaltung mit diesem Ansatz durchsetzt, bleibt den Anlegern nur noch ein Ausweg: Sie müssen überlegen, wie sie ihre Verträge wieder los werden", sagt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel. Der Berliner Rechtsanwalt setzt in diesem Zusammenhang auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu geschlossenen Fonds.

Der BGH hat im Januar mit einem Beschluss den Weg dafür frei geräumt, dass Anleger ihre Anteile an Filmfonds rück abwickeln können, wenn ihr Anlageberater die Zahlung so genannter Kickback verschwiegen hat (BGH, XI ZR 510/07). Bei Kickback handelt es sich um Provisionen, die Banken und Anlageberater von den Fondsinitiatoren kassieren. Diese Belohnung wird regelmäßig fällig, wenn ein Kunde nach erfolgter Anlageberatung in den Fonds investiert. Doch darüber wurden die meisten Kunden - zumindest in der Vergangenheit - nicht richtig aufgeklärt.

Im Nachhinein könnte sich das für die Kunden als Glücksfall herausstellen. Denn Anleger haben einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anlageberater gegen seine Aufklärungspflichten verstoßen hat. "Der BGH hat klar gestellt, dass sich diese Aufklärungspflicht auch auf die Kickback-Provisionen bezieht", sagt Kälberer. Wo diese Kickbacks verschwiegen wurden, können Anleger die Fondsverträge rückabwickeln. Konkret heißt das: "Der Anleger bekommt sein Geld zurück, die Bank oder der Anlageberater im Austausch die - oft wertlose - Fondsbeteiligung."

Die Bayerische Finanzverwaltung hat gegenüber zwei der größten Initiatoren von Medienfonds angekündigt, dass sie die steuerliche Anerkennung der Anfangsverluste bei Filmfonds mit Schuldübernahmen streichen wird. Darüber haben die Fondsinitiatoren KGAL und Hannover Leasing am Dienstag die Presse informiert. Setzt sich die Finanzverwaltung durch, ist das für die Fondsinitiatoren der GAU. "Die Fondsinitiatoren und der Vertrieb müssen damit rechnen, dass noch mehr Anleger klagen werden. Viele mussten schon hohe Verluste akzeptieren. Wenn jetzt noch die Steuervorteile wegfallen, läuft für sie das Fass über", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer.

Gute Gründe, sich über ihr Investment zu ärgern, hatten viele Anleger aber schon vorher. "Viele Filmfonds haben längst nicht das gehalten, was die Banken und Anlageberater ihren Kunden vorgerechnet und versprochen haben", weiß Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel in Berlin.

Ergänzende Informationen zur Kanzlei

Die Kanzlei Kälberer & Tittel ist auf Bank-, Börsen und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Verbraucher, Bankkunden und Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Rechtsanwalt Dietmar Kälberer bearbeitet seit 1994 fast ausschließlich Fälle aus dem Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht. Kälberer wurde in der "Focus"-Liste 2002 für Kapitalanlagerecht empfohlen und erhielt in den Bereichen "Anwalt wird empfohlen von Kunden" und "Anwalt wird empfohlen von Kollegen" die maximal mögliche Bewertung.

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