Kälberer & Tittel: Haftung statt millionenprofit - Bundesweit erste obergerichtliche Verurteilung der UniCredit Bank AG (frühere HypoVereinsbank) wegen VIP 4

17.08.2010

Berlin/München, 13.08.2010. Während die Commerzbank AG als Hauptvertrieb der Beteiligungen an VIP-Medienfonds in jüngster Zeit reihenweise zu Schadensersatz verurteilt wurde, kam die HypoVereinsbank AG - die heutige UniCredit Bank AG - bislang fast ungeschoren davon. Dabei war die UniCredit Bank einer der größten Nutznießer beim VIP 4-Medienfonds. Mit einem simplen Trick wollte sie nahezu risikolos Zinsen und diverse Gebühren verdienen. Den Anlegern wurde 2004 ein Darlehen in Höhe von 45,5 % der Nominalbeteiligung zu einem Zinssatz von über 7 % gewährt, während gleichzeitig rund 70 % der Anlegergelder letztlich als "Entgelt" für die Übernahme einer Verpflichtung des Lizenznehmers an die Bank zurückflossen und relativ niedrig verzinst wurden. Doch die Rechnung der Bank scheint nicht aufzugehen:

Das OLG München hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 5 U 2034/08) die UniCredit Bank AG verurteilt, einem von der Kanzlei Kälberer & Tittel vertretenem VIP 4-Anleger 34.200,00 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen und festgestellt, dass der UniCredit Bank auch aus der obligatorischen Teilfinanzierung keine Ansprüche zustehen. Die frühere HypoVereinsbank AG wurde damit erstmals bundesweit von einem Oberlandesgericht im Zusammenhang mit VIP 4 verurteilt.

Rechtsanwalt Kälberer zeigt sich zufrieden: "Die Commerzbank als Vertriebsbank wurde in Hunderten von VIP-Verfahren verurteilt. Diejenigen aber, die dieses "Anlagemodell" ausgeheckt und entwickelt haben, kamen bislang fast völlig ungeschoren davon. Damit ist nun endlich Schluss."

Die eigentliche Sensation ist aber die Begründung des Urteils. Das Urteil wurde nämlich nicht mit einem Prospektmangel begründet, sondern mit einer Pflichtverletzung des Kreditvertrages. Dies hat mehrere wichtige Konsequenzen: Zunächst sind diese Ansprüche in der Regel bei VIP 4-Anlegern noch nicht verjährt, wohingegen Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinn bei VIP 4 spätestens seit Ende 2007 verjährt sind. Klagen sind damit also noch heute möglich.

Noch wichtiger ist, dass damit das derzeit laufende VIP 4-Kapitalanlegermusterverfahren überholt wurde. Im Rahmen des VIP 4-Kapitalanlegermusterverfahrens werden nämlich nur Prospektmängel geprüft, nicht hingegen Pflichtverletzungen aus dem Kreditvertrag. Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, können sich damit nicht nur die Kläger der "ersten Stunde", sondern alle VIP 4 Kläger freuen. Das OLG München hat deshalb eigens eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Rechtsanwalt Kälberer: "Wir hoffen, dass die Unicredit Bank nicht genauso wie die Commerzbank in zahlreichen anderen Medienfondsverfahren kneift und eine Revision auch tatsächlich einlegt und durchführt. Banken verhindern nach unserer Beobachtung leider zunehmend unliebsame BGH-Entscheidungen, um andere Anleger abzuschrecken. So müssen Hunderte von Anleger unnötig über mindestens zwei Instanzen klagen."

Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank nicht verpflichtet, über Risiken des zu finanzierenden Anlageobjektes aufzuklären. Nur ausnahmsweise - wenn die Bank z.B. einen konkreten Wissensvorsprung hat oder ihre Rolle als Kreditgebergeberin überschritten hat - kommen weitergehende Aufklärungspflichten in Betracht. Das OLG München hat sowohl einen Wissensvorsprung als auch eine Überschreitung der Kreditgeberrolle bejaht.

Rechtsanwalt Kälberer zu den besonderen Schwierigkeiten dieses Verfahrens: "Aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Aufklärungspflichten muss der Anleger besonders hohe Hürden überwinden, um eine Verurteilung zu erreichen. Insoweit ist dieses sehr aufwendig begründete Urteil für unsere Kanzlei in Sachen VIP 4 bislang der größte Erfolg. Die Schwierigkeit dieses Prozesses lässt sich auch daran ersehen, dass das Landgericht München I ja ursprünglich in ca. 10 Verfahren die UniCredit Bank verurteilt hat. Nur unserer Kanzlei ist es bislang gelungen, eines dieser Verfahren auch in 2. Instanz zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen."

Zu den Hintergründen von VIP 4: Im Jahr 2004 zeichneten fast 5.000 Anleger den als "Garantiefonds" angepriesenen VIP 4-Medienfonds mit einem Volumen von ca. 400 Millionen Euro. Garantiert waren den Anlegern aber aus heutiger Sicht vor allem Verluste, Ärger und Verdruss. 70 % der Anlegergelder wurden nämlich über einen sog. "internen Buchungskreislauf" über den Produktionsdienstleister und Lizenznehmer als sog. Schuldübernahmeentgelt an die UniCredit Bank AG weitergeleitet. Damit waren nicht nur steuerliche Probleme vorprogrammiert. Die Anleger müssen neben Steuerschäden mit einem weitgehenden Verlust ihres Eigenkapitals rechnen. Dies führte zu einer in Deutschland einzigartigen Klagewelle. Klagen regelmäßig nur Promille der geschädigten Anleger, lag bei VIP 4 die Klagequote nach unseren Schätzungen bei über 50 %. Die bundesweit erste Klage wurde von Rechtsanwalt Kälberer für den jetzigen VIP 3-Musterkläger bereits im Februar 2006 eingelegt.

Seit September 2009 verhindert die Commerzbank systematisch eine höchstrichterliche Entscheidung zu VIP 4, bzw. zu Rückvergütungen bei Medienfonds im allgemeinen. Dies ermöglichte, dass viele VIP-Anleger mit einem aus Sicht der Kanzlei Kälberer & Tittel recht mageren Vergleich abgespeist werden konnten. Aus dem in dem Vergleich zynischerweise wiederum versprochenen Kapitalerhalt dürften schnell weniger als 80 % werden, weil etwaige Steuerzahlungen der Banken oder des Fonds angerechnet werden sollen. Noch tückischer ist das Kleingedruckte des Vergleichs, wonach die Auszahlung der Gelder durch die Banken eine Schlussabrechnung des Fonds voraussetzt. Beim Vorgängerfonds VIP 2 hat die Geschäftsführung kürzlich darauf hingewiesen, dass mit einer Schlussabrechnung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist.

Diesen Vergleich haben deshalb nach Schätzung der Kanzlei Kälberer & Tittel aber nur ca. 60 % der Anleger angenommen. Für ca. 2.000 Anleger hat das Urteil des OLG München damit grundlegende Bedeutung.

Die Entscheidung des OLG München vom 13.07.2010 (Az. 5 U 2034/08) ist auf unserer Internetseite in der Rubrik Pressemitteilungen abrufbar.

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Über die Kanzlei Kälberer & Tittel

Kälberer & Tittel Rechtsanwälte hat sich auf die bundesweite Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Schon vor der Kanzleigründung im Jahr 2004 waren die Gründungspartner Dietmar Kälberer und André Tittel in diesem Rechtsgebiet tätig. Seither hat die Kanzlei einige richtungsweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes herbeigeführt. Mit mittlerweile acht Rechtsanwälten zählt Kälberer & Tittel zu den renommierten Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und wird häufig von der Fachpresse empfohlen. Kälberer & Tittel vertritt ausschließlich Investoren, keine Banken oder andere Finanzdienstleister.

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