Kälberer & Tittel Rechtsanwälte: Schneller Erfolg für die Anleger - Erstes Urteil zu Hannover Leasing ist rechtskräftig

17.11.2011

Berlin, 16.11.2011.

Die Kanzlei Kälberer & Tittel kann das erste rechtskräftig gewonnene Urteil zum Hannover Leasing-Medienfonds 'Rush Hour 2' vorweisen. In einer gut begründeten Entscheidung verurteilte das Landgericht Berlin am 23.09.2011 (Az. 38 O 16/11) die beratende Berliner Bank zur Zahlung von € 27.761,21 und zur Rückabwicklung der 'Rush Hour 2'-Beteiligung.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf eine in der Praxis häufige vorkommende Beratungspflichtverletzung: Die Berliner Bank hat es versäumt über ihr beträchtliches eigenes Verdienstinteresse aufzuklären. Damit hat das Urteil für alle anderen Anleger Mustercharakter.

Bezeichnenderweise war die Bank bis zuletzt nicht bereit, die tatsächliche Höhe der Provisionen offenzulegen. Auch insoweit hat das Urteil Signalwirkung, denn das Gericht bestrafte diese Uneinsichtigkeit damit, dass schließlich die Angaben des Klägers (mindestens 8 % Provision) dem Urteil zu Grunde gelegt wurden. Das Gericht begründete dies damit, dass die Bank dem Vortrag des klagenden Anlegers nicht ausreichend durch eigene Angaben entgegengetreten war.

Entgegen vielen anderen Banken zeigte sich die Berliner Bank wenigstens im vorliegenden Fall insoweit einsichtig, als auf eine Berufung verzichtet und damit nach unserer Kenntnis das erste obsiegende Urteil in Sachen 'Rush Hour 2' rechtskräftig wurde.

"Gerade vor dem Hintergrund, dass einige der Hannover Leasing-Filmfonds nun erneut ins Visier der Steuerfahndung geraten sind und viele Banken nach wie vor hartnäckig ihre Provisionen verschweigen, hat diese Entscheidung eine wichtige Signalwirkung für Hunderte von Verfahren", sagt Rechtsanwalt Jörg-Ulrich Weidhas von der Kanzlei Kälberer & Tittel. "Sie ist jedenfalls auf alle diejenigen Anleger übertragbar, die ihre Beteiligung nach einer Beratung durch ihre Bank zeichneten."

Link zum Urteil des Landgerichts Berlin

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Über die Kanzlei Kälberer & Tittel

Kälberer & Tittel Rechtsanwälte hat sich auf die bundesweite Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert. Schon vor der Kanzleigründung im Jahr 2004 waren die Gründungspartner Dietmar Kälberer und André Tittel in diesem Rechtsgebiet tätig. Seither hat die Kanzlei einige richtungsweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes herbeigeführt. Mit mittlerweile acht Rechtsanwälten zählt Kälberer & Tittel zu den renommierten Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts und wird häufig von der Fachpresse empfohlen. Kälberer & Tittel vertritt ausschließlich Investoren, keine Banken oder andere Finanzdienstleister.

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