Kanzlei Mayrhofer & Partner berät mwbfairtrade Wertpapierhandelsbank AG, net AG und Nebelhornbahn AG beim Downgrading in den M:access der Börse München

25.01.2010

Mayrhofer & Partner

München, 25. Januar 2010 - Die im regulierten Markt notierten Unternehmen mwbfairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Nebelhornbahn AG und net AG haben im vierten Quartal 2009 ein Downgrading in den Freiverkehr M:access der Börse München vollzogen. Die Transaktionen aller drei Unternehmen wurden von der auf Aktien- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Mayrhofer & Partner (www.mayrhofer-partner.de) begleitet. Der Marktsegmentwechsel wurde ermöglicht durch aktuelle Urteile des OLG München und des KG Berlin. Das OLG München hat entschieden, dass ein Marktsegmentwechsel in den Freiverkehr ohne Hauptversammlungsbeschluss und ohne Abfindungsangebot möglich ist, wenn der Wechsel in das Qualitätssegment M:access (www.boerse-muenchen.de/maccess.html) der Börse München erfolgt. Das KG Berlin hat mit gleicher Begründung auch einen Wechsel in den Entry Standard ohne Abfindungsangebot für zulässig erachtet.

Bis dato war nach einer BGH-Entscheidung der Wechsel vom regulierten Markt in den nichtregulierten Markt nur mit Hauptversammlungsbeschluss und mit einem Abfindungsangebot möglich.

Für die Zulassung des Marktsegmentwechsels der Unternehmen war lediglich eine Unternehmensdarstellung zu erstellen, die mit der Zusammenfassung eines Wertpapierprospekts vergleichbar ist. Diese Unternehmensdarstellung dient der Börse München für Ihre Entscheidung über die Einbeziehung der Aktien in den Handel. Weil noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, bestätigte Mayrhofer+Partner durch eine legal opinion Vorstand und Aufsichtsrat der beteiligten Unternehmen, dass diese mit Durchführung dieses Segmentwechsels nicht pflichtwidrig ihre Organpflichten verletzten.

Der Marksegmentwechsel erfolgte bei allen drei Unternehmen vor allem aus Kostengründen, nicht aus Transparenzgründen. Thomas Mayrhofer, Geschäftsführender Partner der Kanzlei Mayrhofer & Partner kommentiert die Beweggründe seiner Mandanten folgend: 'Die derzeitige Überregulierung der börsennotierten Unternehmen' führt zu einer Flucht aus dem regulierten Markt. Wir werden in diesem Jahr sicherlich noch viele Downgrader vorfinden, zumal durch die Entscheidung des KG Berlin auch der Weg in den Entry Standard frei gemacht worden ist.'

Mayrhofer + Partner ist eine auf die aktien- und kapitalmarktrechtliche Beratung von Small und Mid Caps spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München.

Schwerpunkt der Beratung ist die rechtliche Begleitung von Börsengängen, die Erstellung von Wertpapierprospekten sowie die laufende rechtliche Betreuung von Aktiengesellschaften beim being public, insbesondere bei Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und der Einhaltung der Folgepflichten an den deutschen Wertpapierbörsen.

Zu den Mandanten gehören Aktiengesellschaften aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter u.a. Advanced Inflight Alliance AG, cashlife AG, DEWB Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, Energiekontor AG, COR&FJA AG, Kontron AG, Loewe AG, Softing AG, Mensch und Maschine Software SE, mwbfairtrade Wertpapierhandelsbank AG, net AG, net mobile AG,TOMORROW FOCUS AG und Your Family Entertainment AG.

Ansprechpartner:

Thomas Mayrhofer, Rechtsanwalt

Mayrhofer & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater

Tel.: +49 (89) 23 23 93-0

Fax: +49 (89) 23 23 93-33

E-Mail: Mayrhofer@mayrhofer-partner.de

Internet: www.mayrhofer-partner.de

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