KAP Rechtsanwälte Krause Appelt Partnerschaft von Rechtsanwälten: OLG München sieht trotz “execution-only” eine Haftung der DAB Bank AG im Zusammenhang mit Geschäften der Accessio AG

14.08.2012

München, den 09.08.2012 - In mehreren von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München vertretenen Fällen nimmt das OLG München eine Haftung der DAB Bank AG aus der Zusammenarbeit mit der inzwischen insolventen Accessio AG (vormals Wertpapierhandelshaus Accessio AG, vormals Driver & Bengsch Wertpapierhandelshaus AG) an.

Das Geschäftsmodell der Accessio (ehemals Driver & Bengsch) sah vor, Kunden über subventionierte Tagesgeldkonten der DAB Bank AG anzuwerben und diesen im weiteren Verlauf das Investment in riskante Papiere zu empfehlen. Die DAB Bank stellte hierbei die Tagesgeldkonten zur Verfügung, die von der Accessio bezuschusst wurden und führte die Depotkonten. Die Bank arbeitete – wie das Gericht nun mit Urteil am 10.07.2012 in den ersten Fällen (Az 5 U 3242/11) bestätigte – dabei eng mit der Accessio zusammen. Das Berufen der DAB Bank auf ihre Stellung als “Execution-Only”-Insitut wollten die Richter dabei nicht gelten lassen, da die Bank nach Auffassung der Richter durch die Zusammenarbeit mit der Accessio bewusst beratungsbedürftige Anleger anwerben wollte. Ein Ausschluss der Beratungspflichten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sei dann nicht mehr möglich, diese wurden vielmehr auf die Accessio “ausgelagert”. Die Bank wurde zum Schadenersatz verurteilt.

In weiteren Verhandlungen vom 07.08.2012 traf das OLG München weitere Feststellungen, die sich zum Nachteil der DAB Bank auswirken dürften. So wurde ein Verstoß der Accessio gegen das KWG grundsätzlich bejaht und die Richter sahen es als “äußerst schwierig” an, dass es in Telefonaten durch die Berater der Accessio gelungen sein sollte, über die hochriskanten Anlageprodukte der Accessio richtig aufzuklären. Insbesondere gingen die Richter hierbei auf einen Genussschein ein, den eine Emittentin mit 4 Angestellten herausgegeben hatte und bei dem auf ein Volumen von Euro 200 Mio. eine jährliche Zinszahlung von 9,5% versprochen wurde.

Das Urteil wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Thorsten Krause - Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte - auch für die weiteren anhängigen Klagen gegen die DAB Bank wegweisend sein. Krause äußerte sich zu dem Urteil sehr positiv. So gründlich habe bisher wohl kein Gericht die Geschäftsbeziehungen zwischen der Direktbank und Accessio durchleuchtet.

Seit fast drei Jahren vertritt Rechtsanwalt Thorsten Krause geschädigte Anleger der Accessio AG. In seiner nun erfolgreichen Klage konnte verdeutlicht werden, dass die DAB Bank enger mit der Accessio AG zusammengearbeitet hat, als diese eingestehen will. Verkauft wurden die Wertpapiere meist mit dem Argument, dass bei geringem Risiko eine hohe Rendite erzielt werden soll. Tatsächlich handelte es sich um hochriskante Anlagen. Dabei wurden die Tagesgeldkonten und Depots letztlich bei der DAB Bank geführt, die von der Vermittlung der über 47.000 Kunden durch die Accessio profitierte, wie die Richter nunmehr feststellten.

Die Zusammenarbeit zwischen DAB Bank und Accessio (damals noch Driver & Bengsch) begann bereits 1999, als ein Vertrag über die Besorgung der Depotführung geschlossen wurde. In den Jahren zwischen 2006 und 2009 wurden die meisten Kunden für die Wertpapierkäufe über die Akquise von Tagesgeldkonten die der DAB Bank angesprochen - allein im Jahr 2007 hatte die Accessio AG ca. 47.000 Kunden. Hauptsächlich wurden durch die Accessio Inhaber-Teilschuldverschreibungen, Inhaber-Schuldverschreibungen und Genussscheine von Emittenten vertrieben, mit welchen die Accessio nach Recherchen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte persönlich oder wirtschaftlich verbunden war. Später kamen auch noch Fonds dazu. Die meisten von der Accessio ehemals hauptsächlich vertriebenen "Wertpapiere", wie die Inhaber-Teilschuldverschreibungen oder Genussscheine der HPE Hanseatic Private Equity, der Ponaxis AG, der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Konservenfabrik Zachow oder der Salvator Grundbesitz und der Südfinanz, haben mittlerweile zu erheblichen Verlusten der Anleger geführt. Viele derEmittenten mussten inzwischen Insolvenz anmelden.

Diese Verluste sind es, für die nach Ansicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte die DAB Bank nun einzustehen hat. Die Summen der Verluste geschädigter Anleger gehen von einigen tausend Euro bis hin zu einer halben Million Euro. Im Jahr 2007 hatten die Anleger insgesamt 834,075 Millionen Euro über die Accessio investiert.

Auch in den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Fällen wurden die Anleger nur unzureichend über die Risikoklassen ihrer erworbenen Papiere beraten und vor möglichen, damit verbundenen „Gefahren“ im Verlauf nicht gewarnt. Kunden die ein konservatives Anlageziel verfolgten, wurden regelmäßig ohne entsprechende Beratung und Warnungen in höhere Risikoklassen eingestuft.

Diese Vorgehensweise bestätigt ebenfalls ein Prüfbericht, in dem die von der BaFin beauftragte KPMG feststellt, dass von stichprobenartig überprüften 1.111 Kundendepots nicht bei einem die vom Kunden (oder der Accessio) angegebene Risikoklasse mit den im Depot befindlichen Papieren übereinstimmten.

Bei dem insolventen Wertpapierhaus Accessio stehen gerade einmal eine Million Euro aus einer Haftpflichtversicherung den von ca. 300 klagenden Anlegern derzeit eingeforderten 30 Millionen Euro gegenüber. Umso bedeutender, dass das OLG München im Verfahren (Az 5 U 3242/11) nun die Haftung der DAB Bank bestätigte und auf Ausgleich des Schadens urteilte.

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