Kay-Uwe Jonas von Linklaters Oppenhoff & Rädler beriet in einem langjährigen Markenverfahren die Deutsche Post

24.01.2005

Linklaters Oppenhoff & Rädler

Die Post hatte im Jahr 2000 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Wortmarke „EUROPREMIUM“ für verschiedene Produktgruppen angemeldet.

Die Marke wurde zurückgewiesen, eine Beschwerde bei der Beschwerdekammer des HABM war ebenfalls erfolglos. Das Gericht 1. Instanz der Europäischen Gemeinschaft hob nun die Entscheidung der Beschwerdekammer auf; sie habe nicht dargelegt, dass die Marke „EUROPREMIUM“ in ihrer Gesamtheit eine Gattungs- oder gängige Bezeichnung wäre oder sein könnte.

Der Kölner Linklaters-Partner Kay-Uwe Jonas, der die Post in diesem Verfahren vertrat, betreut u.a. das komplette Markenportfolio der Post und der Postbank. Auf Seiten der Post wurde das Verfahren von Mika Dorn und Jorge Casals betreut.

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