Kaye Scholer: Aufzugskartell - Anfechtung des Vertrages - neue Waffe für Kartellgeschädigte

03.12.2008

Kaye Scholer

Frankfurt, 2. Dezember 2008 – Dr. Michael Weigel, Prozessanwalt und Partner der internationalen Sozietat Kaye Scholer in Frankfurt, beschreitet derzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen neuen juristischen Weg gegen ein Mitglied des Aufzugskartells (Otis, Kone, Schindler, Thyssen-Krupp und andere). Er hat für seinen Mandanten den Vertrag über die Lieferung von Aufzügen wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Eine solche Anfechtung hat im Erfolgsfalle zur Konsequenz, dass der abgeschlossene Vertrag rückabgewickelt wird. Dies wäre in dem konkreten Fall deshalb besonders vorteilhaft, weil der Vertrag hier noch nicht vollständig vollzogen, sondern lediglich Anzahlungen geleistet worden waren. Die Anzahlungen wären infolge der Anfechtung zurückzuerstatten. Eine komplizierte Schadensberechnung erübrigt sich.

Dr. Michael Weigel begründet die Anfechtung des Liefervertrages damit, dass der Aufzugshersteller seinen Mandanten bei der Kaufentscheidung arglistig über die Preisbildung des Produktes getäuscht habe. Denn grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung jeder Verhandlungs- und Vertragspartner verpflichtet, ungefragt (!) über alle Umstände aufzuklären, die für die Entscheidungsfindung der anderen Seite erkennbar von ausschlaggebender Bedeutung sind. Ein aufgeblähter Preis aufgrund von Absprachen gehöre selbstverständlich in diese Kategorie. Der Termin zur mündlichen Verhandlung steht Ende Januar 2009 an.

Bisher gehen Geschädigte meist leer aus

Kartellgeschädigte, die bisher versuchten, die von Kartellanten verursachten Mehrkosten in Form überhöhter Preise zurückzufordern, scheiterten zumeist vor Gericht. Sie gingen leer aus. Dass bei einem Verstoß gegen deutsche oder europäische Kartellvorschriften ein Schadenersatzanspruch besteht, für den sogar alle Kartellbeteiligte haften, ist im deutschen Recht zwar theoretisch klar. Umso schwieriger ist es jedoch, diese Ansprüche zu beziffern und die Anspruchsvoraussetzungen vor Gericht auch nachzuweisen. Darüber hinaus wurde den Anspruchstellern von den Kartellbeteiligten meist entgegengehalten, dass sie die kartellbedingten Mehrkosten an ihre Abnehmer weitergegeben hätten, so dass ihnen überhaupt kein ersatzfähiger Schaden entstanden sei (sog. Passing on defense).

Anfechtung auch bei vollzogenem Vertrag sinnvoll

Auch bei einem bereits vollzogenen Vertrag – nicht nur bei geleisteten Anzahlungen - hat eine Anfechtung Sinn. Dem Anspruch des Kartellgeschädigten auf Rückzahlung des gezahlten Preises steht hier nur ein Anspruch des Kartellanten auf Erstattung des tatsächlichen Wertes seiner Leistungen gegenüber. Diese sind typischerweise deutlich niedriger, als der infolge des Kartells aufgeblähte Preis.

Die Kanzlei Kaye Scholer

Kaye Scholer, gegründet 1917 in New York, ist mit 550 Rechtsanwälten eine der führenden internationalen Sozietäten. Im Frankfurter Büro arbeiten derzeit 25 Anwälte. Die traditionsreiche Kanzlei berät mit insgesamt acht Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren auf dem amerikanischen, dem europäischen und dem asiatischen Kontinent. Sie betreut ihre Mandanten - Unternehmen, Finanzinstitute und die öffentliche Hand – national und grenzüberschreitend insbesondere auf den folgenden Rechtsgebieten: Gesellschaftsrecht/M&A, Kartellrecht, Prozessführung, Steuerrecht, Intellectual Property/Gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Private Equity/Venture Capital, Finanz- und Kapitalmarktrecht.

Pressekontakt:

Ottmar Libal

Pressearbeit Kaye Scholer

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