Kaye Scholer: Dr. Michael Weigel führt Zivilverfahren gegen Aufzugskartell

04.06.2010

Kaye Scholer

Hoffnung für Kartellgeschädigte - BGH hebt Urteil des OLG Düsseldorf auf

Frankfurt, 2. Juni 2010 – Otis, Kone, Schindler und Thyssen/Krupp waren Beteiligte eines illegalen Aufzugskartells. Die Europäische Kommission verhängte im Jahr 2007 dafür eine Geldbuße in Höhe von 992 Millionen Euro. In einem danach stattfindenden Zivilverfahren hat die Firma Edelhof die Aufzugs-Lieferverträge angefochten, die sie mit dem kartellbeteiligten Unternehmen Otis geschlossen hatte. Es stellte sich nun erstmals die Frage, ob Verträge mit Kartellbeteiligten wegen arglistiger Täuschung (aufgeblähtes Preisniveau) angefochten werden können. Dr. Michael Weigel, Partner bei Kaye Scholer in Frankfurt, vertritt in dieser Streitsache die Fa. Edelhof.

Mit Beschluss vom 28. Januar 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), das die Anfechtung der Lieferverträge gegen den Kartellbeteiligten Otis am 20. Februar 2009 als unwirksam angesehen hatte (AZ.: I-22 U 135/08), aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das selbe Gericht zurückverwiesen (AZ.: VII ZR 50/09) .

Die Begründung des Düsseldorfer OLG, ein Verstoß gegen Kartellbestimmungen führe regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Verträge mit den Kartellbeteiligten, ließ der BGH nicht gelten. Denn es sei eine Sache, ob ein Vertrag zwischen einem Marktteilnehmer und einem Unternehmenskartell wegen Verstoß gegen das Kartellverbot gemäß § 134 BGB nichtig ist. Hierdurch würde allen Verträgen die Kartellmitglieder mit ihren Abnehmern geschlossen haben, nachträglich die Grundlage entzogen. Eine ganz andere Sache ist es hingegen, ob dem Vertragspartner des Kartellteilnehmers die Möglichkeit eingeräumt wird, den Vertrag anzufechten, weil er über einen für seine Entscheidung zum Vertragsschluss wesentlichen Umstand getäuscht wurde. Die Entscheidung, ob der Vertrag mit dem Kartellanten bestehen bleibt oder nicht, liegt hier bei dem Abnehmer.

Der BGH lässt in seinem Beschluss die Frage, ob im vorliegenden Fall ein Anfechtungsgrund vorliegt zwar offen, weil das OLG zu dem relevanten Sachverhalt keinerlei Feststellungen getroffen hat. Allein dem Umstand, dass der BGH den Rechtsstreit zur Aufklärung an das Berufungsgericht zurückverweist, ist jedoch zu entnehmen, dass er eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung prinzipiell für möglich hält. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH. Danach ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Seite auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für deren Entscheidung über den in Aussicht genommenen Vertrag erkennbar von grundlegender Bedeutung sind. Dass dies der Fall ist, wenn das Preisniveau, auf dessen Grundlage die Parteien den Vertragspreis verhandelt und schließlich vereinbart haben, durch langjährige Preisabsprachen verfälscht und deshalb weit überhöht war, ist schwer von der Hand zu weisen. Für die Frage, ob es sich hierbei um eine relevante Information handelt, kann auch keine Rolle spielen, um wieviel Prozent der Marktpreis durch das Kartell verfälscht wurde. Wenn - wie es beim Aufzug-Kartell der Fall war - nach der Entscheidung der EU-Kommission davon auszugehen ist, dass der Markt durch die langjährigen Kartellabsprachen erheblich beeinflusst wurde, muss dies auch ausreichen, um eine relevante Preisbeeinflussung im Prinzip zu bejahen. Es bleibt abzuwarten, wie das OLG Düsseldorf sich zu dieser Frage nach erneuter mündlicher Verhandlung äußert.

Dass Verträge mit Unternehmenskartellen angefochten werden können, ist für die Geschädigten von großer praktischer Bedeutung. In der Vergangenheit sind Schadenersatzansprüche gegen Kartelle häufig daran gescheitert, dass es ihren Abnehmern nicht gelungen ist, den hierdurch verursachten Schaden hinreichend darzulegen.

Kaye Scholer

Kaye Scholer wurde 1917 in New York gegründet und ist mit über 500 Rechtsanwälten eine der führenden internationalen Sozietäten. Die traditionsreiche Kanzlei berät mit insgesamt neun Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren auf dem amerikanischen, dem europäischen und dem asiatischen Kontinent. Im Frankfurter Büro von Kaye Scholer arbeiten derzeit ca. 20 Anwälte, die ihre Mandanten - Unternehmen, Finanzinstitute, die öffentliche Hand und Privatpersonen – national und grenzüberschreitend, insbesondere in den Praxisbereichen Corporate, M&A, Kartellrecht, Pharma/Biotech, IP/Patent Litigation, IP/Trademarks, Corporate Finance/Capital Markets/Banking, Real Estate, Labor/Restructuring & Business Reorganisation, Compliance, Tax und Litigation/Dispute Resolution betreuen.

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