Kebekus & Zimmermann RECHTSANWÄLTE: Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW-AG Gesellschaft für Arbeit und Weiterbildung AG
Kebekus & Zimmermann RECHTSANWÄLTE
AG Aachen - 91 IN 542/07 -
Mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Aachen vom 01.02.2008 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AW Gesellschaft für Arbeit und Weiterbildung AG eröffnet und der Unterzeichner, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Nachdem der Geschäftsbetrieb des Unternehmens im Insolvenzeröffnungszeitraum in vollem Umfang fortgesetzt werden konnte, ist es bereits parallel zur Insolvenzeröffnung am 01.02.2008 gelungen, die Überleitung und damit den Erhalt der wichtigsten Projekte des Unternehmens langfristig zu sichern.
In enger Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsbehörden, insbesondere der Stadt Aachen, der Bezirksregierung Köln und dem Landesjugendamt, konnte die bisher von der Insolvenzschuldnerin mit 24 Teilnehmern betriebene Jugendwerkstatt AMOTIMA in Aachen erhalten werden. Des Weiteren konnten 20 Auszubildende, deren Ausbildungsplätze im Rahmen des von der Landesregierung NRW aufgelegten „Sonderprogramms Ausbildung 2006“ gefördert werden, langfristig gesichert werden.
Die Jugendwerkstatt AMOTIMA wird seit dem 01.02.2008 in nahezu unveränderter Form und unter Übernahme der dort tätigen Mitarbeiter von der KEV – katholischer Erziehungsverein für die Rheinprovinz-Betriebsführungsgellschaft mbH weitergeführt, die in Aachen bereits das Zentrum für Kinder-, Jugend- & Familienhilfe „Maria im Tann“ betreibt.
Die über das Sonderprogramm Ausbildung 2006 geförderten Auszubildenden hat die bisher in Düren ansässige low-tec gGmbH zum 01.02.2008 übernommen.
In Zusammenarbeit mit der low-tec gGmbH, erklärte sich der gemeinsamer Dachverband der Insolvenzschuldnerin und der low-tec gGmbH, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V., bereit, aus einem Fonds zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit zusammen mit weiteren Mitteln, die der Unterzeichner aus der Insolvenzmasse zur Verfügung stellen kann, für die ehemaligen Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin, für die keine Fortbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft gegründet werden kann.
Dr. Frank Kebekus
Rechtsanwalt und
Insolvenzverwalter