KEINE BEIHILFEN AM FLUGHAFEN BERLIN SCHÖNEFELD: DLA PIPER VERTRITT DIE BERLINER FLUGHÄFEN ERFOLGREICH VOR DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION - LEITENTSCHEIDUNG FÜR FLUGHAFENBRANCHE

25.02.2014

Köln - Die internationale Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) in einem langjährigen Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission erfolgreich beraten. Die Kommission hat entschieden, dass bestimmte Maßnahmen am Flughafen Berlin Schönefeld keine staatlichen Beihilfen darstellen. Damit hat die Kommission eine für die Branche wichtige Leitentscheidung getroffen, die für eine Vielzahl weiterer anhängiger Flughafen- Beihilfeverfahren zu beachten sein wird.

Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2007 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein förmliches Prüfverfahren wegen Maßnahmen der früheren Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) eingeleitet. Die Untersuchungen von Vereinbarungen des staatlichen Unternehmens erstreckten sich imWesentlichen auf zwei Bereiche: Zum einen hatte die Kommission erwogen, einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Flughafengesellschaft und ihrem Tochterunternehmen als beihilfenrechtswidrige Quersubventionierung zu qualifizieren. Des Weiteren wurde untersucht, ob einzelne Vereinbarungen des Flughafenbetreibers mit unterschiedlichen Fluggesellschaften diesen einen rechtswidrigen Vorteil verschafft haben.

Die Europäische Kommission kam nun zu dem Ergebnis, dass keine dieser Vereinbarungen den Tatbestand der staatlichen Beihilfe im Sinne des Unionsrechts erfüllt. Eine Maßnahme eines staatlichen Unternehmens kann keine Beihilfe darstellen, wenn sich dieses so am Markt verhält, wie es auch ein privater Marktteilnehmer tun würde. Die Kommission stellte fest, dass die einzelnen Vereinbarungen aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar waren und so auch von einem privaten Flughafenbetreiber getroffen worden wären.

Die Entscheidung ist nicht nur für Betreiber und Nutzer von Flughäfen von herausragender Bedeutung. Bei der Kommission sind derzeit eine Vielzahl von Beihilfeverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Infrastrukturen anhängig, für welche die vorliegende Entscheidung richtungsweisend sein dürfte.

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und die frühere Flughafen Berlin Schönefeld GmbH wurden von DLA Piper durch Partner Dr. Ludger Giesberts und Senior Associate Guido Kleve (beide Litigation & Regulatory, Köln) beraten.

Aus der Rechtsabteilung der FBS waren Gottfried Egger (Leiter der Stabsstelle Recht) sowie Franziska Wagner (Fachgebietsleiterin Luftverkehrs- und Planfeststellungsrecht) tätig.

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