Keine Spielersperre in Spielotheken ohne gesetzliche Grundlage – Gauselmann Gruppe mit BRANDI vor Gericht erfolgreich

31.03.2017

Bielefeld/Espelkamp, 30.03.2017: Die Gauselmann Gruppe ist nicht dazu verpflichtet, Besucher von Spielhallen auf deren Wunsch hin zu sperren. Für ein solches Ansinnen fehlt in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage, entschied das Landgericht Bielefeld in einem heute verkündeten Urteil. Das Unternehmen prüft nun, ob auf freiwilliger Basis ein bereits in einigen Bundesländern erprobtes Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale prüft, NRW-weit eingeführt werden kann.

Der Fachverband Glücksspielsucht (FAGS) hatte von Gauselmann, einem der führenden Betreiber von Spielhallen in Deutschland, verlangt, Spielsüchtigen auf deren eigenen Antrag hin zum Selbstschutz den Zutritt zu verweigern. Dies hätte entsprechende Zutrittskontrollen wie bei Spielbanken oder Spielcasinos erforderlich gemacht, bei denen die Ausweise der Besucher geprüft und mit Spielerlisten abgeglichen werden müssen. Dafür fehlt aber in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Grundlage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gauselmann Gruppe wurde in dem Verfahren von einem Team von BRANDI Rechtsanwälte in Bielefeld unter der Federführung von Partner Dr. Kevin Kruse umfassend wettbewerbsrechtlich beraten und vertreten. BRANDI vertritt die Gauselmann Gruppe laufend u.a. in datenschutzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

„Spielhallenbetreiber haben ein großes Interesse daran, ihre Besucher zu schützen. Dabei müssen sie aber den Datenschutz in Deutschland beachten“, erklärt Partner Dr. Kevin Kruse von BRANDI Rechtsanwälte in Bielefeld. „Ausweiskontrollen von allen Besuchern am Eingang von Spielhallen schießen über das Ziel hinaus. Das Gericht macht mit seinem heutigen Urteil den Weg frei für eine gute Lösung im Interesse aller.“

Die Gauselmann Gruppe setzt als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf innovative Technik, wie sie auf Flughäfen zum Einsatz kommt. Sie ist datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich. Das Face-Check-System kann mittels Gesichtserkennung prüfen, welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden kann und welchem er verwehrt wird. Face-Check ist dabei bisherigen Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen. Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen möchten, werden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle durchgeführt wird. Das System ist bereits in den 18 Casino Merkur-Spielotheken der Gauselmann Gruppe in Baden-Württemberg erfolgreich im Einsatz.

Die Gauselmann Gruppe ist ein international tätiges Familienunternehmen. Die unter dem Dach der Gauselmann-Familienstiftung agierende Gruppe gehört zu den führenden Betreibern von Spielotheken. Vom einstigen Ein-Mann-Betrieb 1957 hat sich die heutige Gauselmann Gruppe zu einem über 10.000 Mitarbeiter starken und international tätigen Konzern entwickelt, der im Geschäftsjahr 2016 ein Geschäftsvolumen von über 2,5 Milliarden Euro erwirtschaftet hat. Markenzeichen der Unternehmensgruppe ist die lachende Merkur Sonne. Die deutschen Spielstätten der Gauselmann Gruppe firmieren unter der Marke CASINO MERKUR-SPIELOTHEK. Insgesamt betreibt die Gauselmann Gruppe ca. 500 moderne Entertainmentcenter in Europa, davon rund 250 in Deutschland.

Vertreter Gauselmann Gruppe

BRANDI Rechtsanwälte Bielefeld

Dr. Kevin Kruse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Partner (Wettbewerbsrecht, Prozessvertretung) Achim Heining, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner (Glückspielrecht) Dr. Jörg Niggemeyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner (Glückspielrecht)

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