KLAKA: Jameda muss gekaufte Ärzte-Rankings klar als Werbung ausweisen / Wettbewerbszentrale setzt sich mit KLAKA gegen Empfehlungsportal durch

16.10.2015

Gekaufte Top-Platzierungen müssen klar als Anzeigen gekennzeichnet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Verbraucher, die online unter www.jameda.de nach einem gut bewerteten Arzt suchen, in die Irre geführt werden. Nachdem jameda seine Berufung gegen das Urteil des Landgericht München I vom März (Az.: 37 O 19570/14) nun zurückgenommen hat, ist die Entscheidung rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München hatte in der heutigen mündlichen Verhandlung zuvor deutlich gemacht, dass es die Berufung der Beklagten als unbegründet ansieht (Az.: 29 U 1445/15).

„Verbraucher müssen eindeutig erkennen können, ob die Empfehlung eines Arztes durch eine unabhängige Bewertung entstanden ist, oder gekauft wurde“, erklärt der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Stefan Eck von KLAKA Rechtsanwälte in München, der die Entscheidung für die Wettbewerbszentrale Frankfurt am Main erstritten hat. „Wenn sich ein Mediziner durch Zahlungen einen Vorteil bei der Platzierung verschafft, muss das für die Nutzer klar erkennbar sein. Das gilt grundsätzlich auch für alle anderen Empfehlungsportale. Sie müssen eindeutig zwischen finanziertem Ranking und unabhängiger Bewertung unterscheiden. In besonderem Maße ist eine solche klare Unterscheidung aber im Gesundheitsbereich erforderlich. Denn die Gesundheit ist auch nach ständiger Rechtsprechung eines der höchsten Güter, das es zu schützen gilt. Irreführungen sind also gerade in diesem Bereich unbedingt zu vermeiden.“

Anhand von Patientenbewertungen erstellt das Onlineportal jameda ein Ranking von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Allerdings konnten bisher Mediziner sogenannte Gold- und Platin-Pakete käuflich erwerben. Im Rahmen dieser Pakete ließ sich dann gegen Aufpreis die Zusatzoption "Top-Platzierung Fachgebiete" buchen. Damit war es möglich, dass der Käufer der Platzierung über allen anderen Kollegen präsentiert wird, auch wenn diese tatsächlich besser bewertet wurden.

Hinzu kam eine farbliche und gestalterische Hervorhebung dieser Top-Platzierungen. Den wahren Grund für das Listing an erster Stelle konnten die Nutzer nur erfahren, wenn sie mit dem Cursor am Bildschirm über die kleine Randnotiz "Premium-Partner" dieser topplatzierten Ärzte fuhren. Erst dann erschien ein Textfeld mit dem Hinweis, dass diese Anzeigen optionaler Teil der kostenpflichten Premium-Pakete sind und in keinem Zusammenhang mit Bewertungen oder Empfehlungen stehen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main hatte gegen diese bezahlte Platzierung geklagt. Durch die von jameda verfolgte Praxis entstehe bei den Nutzern ein falsches Bild über die Bewertung und Position des Arztes innerhalb des Rankings. Die Verbraucher würden dadurch in die Irre geführt. Die Bezeichnung "Premium-Partner" könne zudem als eine besonders prämierte Qualität des Arztes missverstanden werden.

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München gab der Wettbewerbszentrale schon in I. Instanz Recht. Die jameda-Praxis sei irreführend und damit unzulässig. Die Nutzer, die auf der Seite nach den am besten bewerteten Medizinern suchen, gingen davon aus, dass die an oberster Stelle stehenden Ärzte auch die am besten bewerteten seien, so die Münchener Richter. Auch die konkrete Gestaltung der Internetseite zeige nicht hinreichend, dass die Ergebnislisten durch gekaufte Platzierungen beeinflusst seien.

Jameda ist nun verpflichtet, die Darstellung zu ändern. Auch für andere Bewertungsportale, die möglicherweise in ähnlicher Weise gekaufte Ranking-Positionen nicht eindeutig als Werbung gekennzeichnet haben, wird diese Rechtsprechung von Bedeutung sein.

Vertreter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.:

KLAKA Rechtsanwälte, München

Dr. Stefan Eck, Rechtsanwalt, Partner

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell