KLAKA Rechtsanwälte: OLG Frankfurt bestätigt Schutz des Handtaschen-Klassikers „Le Pliage“ von Longchamp gegen Nachahmungen

18.07.2013

München, 17.07.2013: Die Bewerbung von Handtaschen, die in der Werbung dem Handtaschen-Klassiker "Le Pliage" von Longchamp stark ähneln, ist rechtswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Die Werbung eines der größten und bekanntesten deutschen Einzelhändler verletze die Rechte des französischen Lederwaren-Unternehmens, das mit seinen Handtaschen und Modeaccessoires weltweit höchst erfolgreich ist (Az.: 6 U 27/13).

Die „Le Pliage“ ist wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt. Schon in der ersten Instanz hatte das Landgericht Frankfurt die unten dargestellte Bewerbung der Taschen des Einzelhändlers per einstweiliger Verfügung verboten und erkannt, dass diese in der Werbung dem bekannten Modell von Longchamp im Gesamteindruck zu ähnlich seien. Das OLG Frankfurt hat dies bestätigt und dem Longchamp-Erfolgsmodell einen überragend hohen Bekanntheitsgrad und einen weiten wettbewerbsrechtlichen Schutzbereich gegen Nachahmungen zuerkannt. Das Klageverfahren gegen den Vertrieb der Taschen ist noch beim Landgericht Frankfurt anhängig.

Longchamp wird in den Verfahren von einem Team der auf IP-Recht spezialisierten Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte unter der Federführung von Partner Dr. Stefan Abel beraten und vertreten. Dr. Abel ist schon seit vielen Jahren in Design- und Markenverletzungsverfahren auf der Seite des französischen Traditionsunternehmens tätig.

„Das Design von weltbekannten Markenartikeln muss wirksam gegen Imitate geschützt werden. Traditionsunternehmen wie Longchamp investieren sehr viel in die Entwicklung und Gestaltung ihrer hochwertigen Produkte. Wir werden auch weiterhin jeden Versuch unterbinden, mit günstigen Nachahmungen den Schutz des Designs der „Le Pliage“ zu unterlaufen“, erklärt KLAKA-Partner Dr. Stefan Abel.

Die Abbildungen aus dem Urteil können Sie hier einsehen.

Vertreter Longchamp SAS, Paris

KLAKA Rechtsanwälte München

Dr. Stefan Abel, Rechtsanwalt, Partner (Designrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht)

Pascal Böhner, Rechtsanwalt, Associate (Designrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht)

Oberlandesgericht Frankfurt, 6. Zivilsenat

Roland Vorbusch (Vorsitzender Richter am OLG)

Dr. Mathias Kochendörfer (Richter am Oberlandesgericht, Berichterstatter)

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