Knoll International erringt mit Allen & Overy weiteren Bauhaus-Sieg

17.11.2006

Allen & Overy

Frankfurt am Main, 17. November 2006. Knoll International, einer der weltweit führenden Möbelhersteller

im Privat- und Objektbereich, hat sich gegenüber der Einzelhandelskette „Who’s Perfect?“

endgültig durchgesetzt: Ein Urteil der Hamburger Urheberrechtskammer ist rechtskräftig geworden.

Die Richter hatten die exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse von Knoll International

bezüglich verschiedener Bauhaus-Klassiker von Mies van der Rohe (Sessel „Barcelona“ und „Brno“)

und Marcel Breuer (Sessel „Wassily“ und Tisch/Hocker „Laccio“) geprüft und bestätigt.

Rechtskraft erlangte das Urteil, weil „Who’s Perfect?“ am 7. November 2006 – einen Tag vor der

Berufungsverhandlung vor dem Urheberrechtssenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts – die Berufung

zurücknahm. In einer außergerichtlichen Vereinbarung erkannte die Einzelhandelskette die

urheberrechtliche Exklusivposition von Knoll International an und erklärte sich u. a. damit einverstanden,

dass Knoll International über die eigenen Bauhaus-Klassiker, die konsequente Durchsetzung

der eigenen Rechte und über den Ausgang dieses Verfahrens in einer Anzeige in „DIE ZEIT“ berichtet.

Insbesondere der berühmte, von Mies van der Rohe für die Weltausstellung 1929 entworfene

Sessel „Barcelona“ ist von italienischen und neuerdings auch chinesischen Herstellern verschiedentlich

nachgeahmt worden.

Bereits im Februar 2006 konnte sich Knoll International wegen des Marcel-Breuer-Entwurfs „Laccio“

vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durchsetzen. Beflügelt von den gerichtlichen Erfolgen in

Deutschland geht Knoll International jetzt verstärkt auch in anderen EU-Ländern gegen nicht

autorisierte Nachbauten ihrer Bauhaus-Klassiker vor.

Knoll International wird von Dr. Henning Harte-Bavendamm und Dr. Michael Goldmann aus dem

Hamburger Büro von Allen & Overy beraten und vertreten.

Anmerkungen für den Herausgeber:

www.allenovery.com

Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.000 Mitarbeitern einschließlich circa

450 Partnern an 25 Standorten weltweit.

Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Hamburg und Frankfurt mit etwa 140 Anwälten,

darunter 28 Partner, vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A,

Steuerrecht sowie in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts.

Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser Pressemitteilung bezieht

sich „Allen & Overy“ auf „Allen & Overy LLP bzw. ihre verbundenen Unternehmen“. Die genannten

Partner sind entweder Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder ihrer

verbundenen Unternehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Henning Harte-Bavendamm, Partner, Hamburg, Tel.: 040/82221 2158

(henning.harte-bavendamm@allenovery.com)

oder an

Steffen Müller, Public Relations Coordinator, Frankfurt am Main, Tel.: 069/2648 5479

(steffen.mueller@allenovery.com)

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