Kreplin & Partner Rechtsanwälte: Rechtsanwalt Kreplin vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der N. Bilo & Sohn GmbH

19.09.2005

Kreplin & Partner Rechtsanwälte

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05. September 2005 Herrn Rechtsanwalt Georg F. Kreplin von der Insolvenzkanzlei Kreplin & Partner GbR zum vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der N. Bilo & Sohn GmbH in Langenfeld bestellt.

Bei der N. Bilo & Sohn GmbH handelt es sich um ein Traditionsunternehmen, welches vor über 60 Jahren von dem Großvater des heutigen Geschäftsführers, Herrn Nikolaus Bilo, gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Gebäudereinigungen, eine Großwäscherei sowie ein Wäscheservice inklusive aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die N. Bilo & Sohn GmbH beschäftigt zurzeit insgesamt rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist damit ein bedeutender Arbeitgeber in der Region Langenfeld.

Unmittelbar nach der Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat Herr Rechtsanwalt Kreplin die notwendigen Maßnahmen zur uneingeschränkten Aufrechterhaltung und Fortführung des Geschäftsbetriebes eingeleitet. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können vorerst unter Zahlung des vollen Arbeitsentgeltes weiter beschäftigt werden. Laut Rechtsanwalt Kreplin besteht die Hoffnung, dass die Mitarbeiter der N. Bilo & Sohn GmbH auch nach einer endgültigen Sicherung des Geschäftsbetriebs ihren Arbeitsplatz behalten werden. Denn Rechtsanwalt Kreplin ist zuversichtlich, dass das Unternehmen dauerhaft erhalten werden kann. Die N. Bilo GmbH sei ein großes Traditionsunternehmen mit einer außerordentlich motivierten Belegschaft.

Dennoch betont Rechtsanwalt Kreplin: “Vor uns liegt noch ein großes Stück Arbeit, um das oberste Ziel, die Aufrechterhaltung und dauerhafte Sicherung des Geschäftsbetriebes, zu erreichen. Dieses ist aufgrund der momentanen allgemeinen wirtschaftlichen Situation natürlich nicht unproblematisch.” Dabei habe die endgültige Sicherung der rund 300 Arbeitsplätze äußerste Priorität. “Zur Verwirklichung des Ziels, der übertragenen Sanierung des Geschäftsbetriebes, setzen wir unsere gesamte Arbeitskraft ein. Ich führe diesbezüglich bereits mit potentiellen Erwerbern erste Gespräche”, so Kreplin.

Die Kreplin & Partner GbR ist eine überregional tätige Anwaltssozietät mit den Schwerpunkten im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Kanzleigründer Georg F. Kreplin, Rechtsanwalt und Bankkaufmann, ist zugelassen am Amts- und Landgericht Düsseldorf und hat mehrjährige einschlägige Erfahrung in der Abwicklung von Insolvenzverfahren sowie der rechtlichen Beratung von sanierungsbedürftigen Unternehmen.

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Vogt, Kreplin & Partner GbR, Telefon: 0211 / 828 558 0, Fax: 0211 / 828 558 29, E-Mail: Vogt@RA-Kreplin.de

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