KTAG Rechtsanwälte: Meilenstein für Anleger - Gerichtsurteile bringen geschädigten Anlegern entscheidende Erleichterungen bei Schadenersatzklagen

08.11.2005

Kälberer Tittel Ahrens Gieschen

Kammergericht Berlin setzt BGH-Urteil zu unerlaubter Durchführung von Bankgeschäften erstmals konsequent um - Vermutlich Hunderte so genannter "Graumarkt-Firmen" und Fonds von Schließung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betroffen.

Berlin, 07. November 2005. Weitgehend von der Öffentlichkeit in seiner Bedeutung unbemerkt, stärken derzeit Gerichte die Rechte vieler geschädigter Anleger. Jetzt hat auch das Kammerge-richt Berlin das BGH-Urteil (vom 21.04.2005; AZ III ZR 238/03) konsequent umgesetzt. Für eine Haftung genügt bereits der Nachweis von unerlaubten Bankgeschäften nach § 32 des Kreditwe-sengesetzes (KWG). Zudem weitet das von KTAG Rechtsanwälte erstrittene aktuelle Urteil auch die Durchgriffshaftung für so genannte Hintermänner aus. "Das Urteil ist nicht nur für den 'Grauen Kapitalmarkt' von Bedeutung, sondern auch für viele Fonds. Es stellt eine immense Erleichterung derartiger Haftungsprozesse dar. Bislang erforderte die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprü-chen eine umfangreiche Recherche sowie eine häufig aufwendige und in aller Regel teure Be-weisführung. An diesen Hürden scheiterte bis jetzt eine Vielzahl von geschädigten Anlegern. Anleger mit einem geschätzten gesamten Anlagevolumen in Höhe von mehreren Milliarden Euro schöpfen nun zu Recht neue Hoffnung", kommentiert KTAG-Anwalt Dietmar Kälberer die bei-spielhaften Urteile.

Im aktuellen Fall bestätigt das Kammergericht Berlin die Verurteilung eines ehemaligen Prokuris-ten der NorthAm GmbH (Urteil vom 23.09.2005; AZ 21 U 202/04) zur Zahlung von Schadener-satz in voller Höhe: 35.790 Euro. Derzeit prüft die BaFin verstärkt Fonds, die unerlaubt Bankge-schäfte betreiben. Laut Jahresbericht 2004 erließ die BaFin im Berichtszeitraum 23 Untersa-gungsbescheide sowie 27 Abwicklungsanordnungen und setzte in 13 Fällen Abwickler ein. Es wird mit einer Vervielfachung dieser Zahlen für dieses und das kommende Jahr gerechnet. "Ver-mutlich werden in 2006 eine ungleich höhere Zahl von Fonds durch die BaFin geschlossen wer-den, beziehungsweise die Ermittlungen gegen sie aufnehmen. So, wie beispielsweise gegen den so genannten "Politikerfonds" MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, für den einige Politiker geworben haben. Dergestalt ist die vorliegende Entscheidung des Kam-mergerichts auch für die derzeit anhängigen und noch einzureichenden Klagen gegen den ehe-maligen Berliner Schulsenator Walter Rasch richtungweisend", kommentiert Dietmar Kälberer.

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