KÜBLER: Deutsches Universal-Insolvenzverfahren über US-amerikanische Gesellschaft A. I. & F. Corporation eröffnet – Dr. Bruno M. Kübler als Verwalter bestellt

03.05.2005

KÜBLER

Dresden, 2. Mai 2005 – Das Amtsgericht Dresden hat soeben das Insolvenzverfahren über das Vermögen der US-amerikanischen Gesellschaft A. I. & F. Corporation eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler bestellt.

Bei der A. I. & F. Corporation handelt es sich um eine weitere Gesellschaft des sächsischen Anlegerbetrugstrios Franke, Hering und Hoischen. Sie ist die Nachfolgegesellschaft der „American Investment & Finance Corporation“ (AIF), über deren Vermögen bereits seit dem 6. April 2004 ein Insolvenzverfahren er-öffnet worden ist. Etwa 8.000 Anleger hatten der AIF Gelder in einem Volumen von über 80 Millionen US-Dollar zur Kapitalanlage an US-amerikanischen Akti-enmärkten anvertraut. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Hauptbeschuldigten, die sich derzeit wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Landgericht Dresden verantworten müssen, die Gelder jedoch verlustbrin-gend angelegt und zu einem großen Teil in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Teile der Gelder sollen sich noch bei einer den Hauptbeschuldigten ge-hörenden Bank auf der Karibikinsel Dominica befinden.

 

 

Die A. I. & F. Corporation wurde im August 2002 von den Hauptbeschuldigten gegründet, nachdem sämtliche Konten der AIF in den USA gesperrt worden waren. Nur durch Gründung der A. I. & F. Corporation war es den Beschuldig-ten möglich, den Zahlungsfluss nach Übersee aufrecht zu erhalten. Tatsächlich wurde die A. I. & F. Corporation von Dresden aus geführt. In den USA hatte die Gesellschaft keine Niederlassung, sondern lediglich ein Bankkonto bei der US-Bank mit der Nr. 153 492 630 873. Auf dieses Konto haben von dem „Trio“ geworbene Anleger seit dem 12. August 2002 Gelder eingezahlt, die sie nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens zurückfordern können. Zu Recht hat das Dresdner Insolvenzgericht sich für örtlich zuständig erklärt, obwohl die A. I. & F. Corporation eine wirksam nach US-Recht gegründete amerikanische Gesell-schaft ist. Entscheidend kommt es nämlich für die Zuständigkeit auf den Mit-telpunkt der wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft an. Dieser liegt ein-deutig und ausschließlich in Dresden, so dass der Insolvenzbeschluss nicht nur das deutsche, sondern das Gesamtvermögen der Gesellschaft erfasst.

Mit dem Beschluss setzt das Insolvenzgericht konsequent das neue internatio-nale Insolvenzrecht um. Demnach soll insbesondere ein Insolvenztourismus vermieden werden und das Insolvenzverfahren dort eröffnet werden, wo sich der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen tatsächlich befindet. Eine Flucht vor deutschem Recht in ausländische Gesellschaftsformen oder Scheingesell-schaften soll auf diese Weise vermieden werden.

 

 

Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Konto-guthabens auf dem amerikanischen Konto Nr. 153 492 630 873 von den Be-schuldigten Franke und Hoischen verlangt. Diese hatten schließlich einen Be-trag von 4.143.612,00 US-Dollar an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Die wiederum hatte die Gelder an den Insolvenzverwalter der AIF, den Dresdner Rechtsanwalt Bußhardt, weitergeleitet.

 

 

Rechtsanwalt Kübler als Insolvenzverwalter der A. I. & F. Corporation rekla-miert nun diese Gelder vom Verwalter der AIF. Kübler beruft sich auf Anfech-tungsvorschriften, da die Gelder Vermögen der A. I. & F. Corporation darstell-ten und von dieser Gesellschaft durch die Beschuldigten Franke und Hoischen in anfechtbarer Weise an die Staatsanwaltschaft und nachfolgend an den Ver-walter der AIF ausgekehrt wurden. Rechtsanwalt Bußhardt bestreitet den An-spruch von Kübler. Voraussichtlich wird die Sache vor Gericht ausgetragen werden müssen.

 

 

Sämtliche Geschädigten, die nach dem 12. August 2002 noch Gelder angelegt haben, können ihre Ansprüche nun vorsorglich in dem soeben eröffneten Ver-fahren der A. I. & F. Corporation geltend machen. Kübler ist bereits auch In-solvenzverwalter von Jonny Franke, dessen Ehefrau Angelika Franke und von Ferdinand Hoischen, die strafrechtlich alle drei wegen Anlagebetrugs belangt werden.

KÜBLER

 

ist eine der führenden deutschen Insolvenzverwaltungskanzleien. Sie betreut durch ihren Namensgeber und Gründer Dr. Bruno M. Kübler sowie weitere fünfzehn Verwalter zahlreiche Großverfahren und ist auch in grenzüberschrei-tenden Insolvenzfällen in Europa und den USA aktiv. Darüber hinaus ist die Kanzlei im Insolvenz- und Sanierungsrecht und auf zahlreichen weiteren Ge-bieten des Wirtschaftsrechts beratend und forensisch tätig. Mit über 50 Beruf-strägern und mehr als 200 Mitarbeitern an insgesamt 20 Standorten gehört KÜBLER zum Kreis der renommierten auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland.

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