KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen: Gericht sieht „systembedingte“ Beratungsfehler
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
Anwalt: Commerzbank-Beratung vernichtet Existenzen
Bremen, Hamburg, Siegen. Rentner Hartmut Sch. aus Siegen hatte sich seinen
Lebensabend ganz anders vorgestellt. Der heute 67-Jährige war Mitte 2004 aus
dem aktiven Berufsleben ausgeschieden und hatte eine Abfindung in Höhe von
rund 50.000 Euro erhalten. Bereits kurz nach der Gutschrift auf seinem Privatkonto
bei der örtlichen Commerzbank-Filiale erhielt der ehemalige Handelsvertreter den
ersten Anruf von einem Bankmitarbeiter. Hartmut Sch.: "Der drängte mich, das
Geld doch sinnvoll anzulegen." Im Dezember war der Rentner schließlich
weichgeklopft. Nach den vollmundigen Versprechungen des Commerzbank-
Beraters entschied sich Herr Sch., seine gesamte Abfindung in eine Beteiligung
am VIP-Medienfonds 4 zu investieren. Seine Hausbank hatte ihm immerhin eine
Rendite von bis zu acht Prozent im Jahr versprochen. Hartmut Sch.: „Und
‚Garantiefonds’ klingt ja auch beruhigend.“ Die zu erwartenden
Fondsausschüttungen sollten seine bescheidene Altersrente von monatlich knapp
520 Euro aufbessern.
Die Realität gestaltet sich heute allerdings völlig anders. Hartmut Sch. sieht sich
mit einer Forderung seines Finanzamtes in Höhe von 66.000 Euro konfrontiert. Die
Finanzverwaltung hat den Medienfonds die steuermindernde Wirkung aberkannt.
Da Sch. die Summe von seiner kleinen Rente nicht zahlen kann, sind mittlerweile
Zwangshypotheken auf seinem Grundstück eingetragen und ist die Abnahme der
eidesstattlichen Versicherung beantragt. Inzwischen ist sogar der
Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl hinter dem 67-Jährigen her.
"All das sind Folgen einer eklatanten Falschberatung durch Mitarbeiter der
Commerzbank", sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf
Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen. Allein
Commerzbank-Berater hätten im eigenen Provisionsinteresse und unter
erheblichem Vertriebsdruck Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 an mehr als
8.500 Anleger in ganz Deutschland verkauft. Dabei seien markige Sprüche
gefallen wie "And the Oscar goes to … VIP 4 – der Star ist wieder da“.
Das Geschäftsgebaren der Commerzbank ist inzwischen Gegenstand von
mehreren hundert Gerichtsverfahren, die immer häufiger mit Vergleichen der
Urteile zu Ungunsten der Bank ausgehen. Gieschen: "Das Landgericht München
hat dem Kreditinstitut inzwischen eine schallende Ohrfeige verpasst." In einem
Urteil (Az. 28 O 11023/07) von Mitte März 2008 bewerten die Richter die
Beratungspraxis der Commerzbank mit deutlichen Worten: „Die immer wieder
festzustellende unzureichende Risikoaufklärung durch die Mitarbeiter der
Beklagten [...] scheint ein systembedingter Fehler zu sein." Dieser sei inzwischen
bei mehreren Beweisaufnahmen zu Tage getreten.
Durch die fehlerhafte Anlageberatung der Commerzbank kommen laut Gieschen
auf die VIP-Anleger Steuernachzahlungen in einer Gesamthöhe von 290 Millionen
Euro zu. Dies führe in vielen Fällen nicht nur zu erheblichen Liquiditätsengpässen,
sondern teilweise sogar zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Es gäbe
mehrere Bespiele wie das von Hartmut Sch., sagt Gieschen: "Nach Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung und einem entsprechenden SCHUFA-Eintrag gibt es
nicht mal mehr einen Handyvertrag."
Inzwischen liegt auch die schriftliche Fassung des Strafurteils gegen den
Fondsinitiator Andreas Schmid vor, der wegen Steuerhinterziehung im
Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 3 bereits zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren verurteilt worden ist. Dem Urteil seien deutliche Hinweise zu
entnehmen, dass nicht nur die Commerzbank hier eine erhebliche Verantwortung
trage, sondern dass darüber hinaus auch die beteiligten „garantiegebenden
Banken,“ wie die Dresdner Bank bei VIP 3 und die Bayerische Hypo- und
Vereinsbank AG bei VIP 4, ein erhebliches Mitverschulden tragen, meint
Rechtsanwalt Gieschen: "Beiden Banken kann der beanstandete
Zahlungskreislauf, der schlussendlich dazu führte, dass das Modell steuerlich nicht
anerkannt worden ist, nicht verborgen geblieben sein." Sämtliche Zahlungsströme
seien über interne Konten der beiden Banken abgewickelt worden.
Auch Rentner Sch. klagt inzwischen wie mehrere hundert weitere Anleger, die von
KWAG-Rechtsanwälten vertreten werden, gegen die HypoVereinsbank und die
Commerzbank AG. Jens-Peter Gieschen: „Schicksale wie das von Herrn Sch.
verdeutlichen, zu welchen persönlichen Katastrophen Falschberatungen von
Banken führen können, die allein vom Provisionsinteresse getrieben werden und
sich nicht an der persönlichen Situation des Anlegers orientieren.“
Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum Hauptvertriebspartner
der VIP Medienfonds geworden. Sie hatte die Geldanlage insbesondere so
genannten „guten Kunden“ angedient. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die
Fonds mit einem Gesamtvolumen von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie
müssen jetzt alle in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die
Finanzverwaltung nachträglich den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt
hat.
Für Rückfragen:
RA Jan-Henning Ahrens
RA Jens-Peter Gieschen
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