KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen: Gericht sieht „systembedingte“ Beratungsfehler

28.03.2008

KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen

Anwalt: Commerzbank-Beratung vernichtet Existenzen

Bremen, Hamburg, Siegen. Rentner Hartmut Sch. aus Siegen hatte sich seinen

Lebensabend ganz anders vorgestellt. Der heute 67-Jährige war Mitte 2004 aus

dem aktiven Berufsleben ausgeschieden und hatte eine Abfindung in Höhe von

rund 50.000 Euro erhalten. Bereits kurz nach der Gutschrift auf seinem Privatkonto

bei der örtlichen Commerzbank-Filiale erhielt der ehemalige Handelsvertreter den

ersten Anruf von einem Bankmitarbeiter. Hartmut Sch.: "Der drängte mich, das

Geld doch sinnvoll anzulegen." Im Dezember war der Rentner schließlich

weichgeklopft. Nach den vollmundigen Versprechungen des Commerzbank-

Beraters entschied sich Herr Sch., seine gesamte Abfindung in eine Beteiligung

am VIP-Medienfonds 4 zu investieren. Seine Hausbank hatte ihm immerhin eine

Rendite von bis zu acht Prozent im Jahr versprochen. Hartmut Sch.: „Und

‚Garantiefonds’ klingt ja auch beruhigend.“ Die zu erwartenden

Fondsausschüttungen sollten seine bescheidene Altersrente von monatlich knapp

520 Euro aufbessern.

Die Realität gestaltet sich heute allerdings völlig anders. Hartmut Sch. sieht sich

mit einer Forderung seines Finanzamtes in Höhe von 66.000 Euro konfrontiert. Die

Finanzverwaltung hat den Medienfonds die steuermindernde Wirkung aberkannt.

Da Sch. die Summe von seiner kleinen Rente nicht zahlen kann, sind mittlerweile

Zwangshypotheken auf seinem Grundstück eingetragen und ist die Abnahme der

eidesstattlichen Versicherung beantragt. Inzwischen ist sogar der

Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl hinter dem 67-Jährigen her.

"All das sind Folgen einer eklatanten Falschberatung durch Mitarbeiter der

Commerzbank", sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf

Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen. Allein

Commerzbank-Berater hätten im eigenen Provisionsinteresse und unter

erheblichem Vertriebsdruck Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 an mehr als

8.500 Anleger in ganz Deutschland verkauft. Dabei seien markige Sprüche

gefallen wie "And the Oscar goes to … VIP 4 – der Star ist wieder da“.

Das Geschäftsgebaren der Commerzbank ist inzwischen Gegenstand von

mehreren hundert Gerichtsverfahren, die immer häufiger mit Vergleichen der

Urteile zu Ungunsten der Bank ausgehen. Gieschen: "Das Landgericht München

hat dem Kreditinstitut inzwischen eine schallende Ohrfeige verpasst." In einem

Urteil (Az. 28 O 11023/07) von Mitte März 2008 bewerten die Richter die

Beratungspraxis der Commerzbank mit deutlichen Worten: „Die immer wieder

festzustellende unzureichende Risikoaufklärung durch die Mitarbeiter der

Beklagten [...] scheint ein systembedingter Fehler zu sein." Dieser sei inzwischen

bei mehreren Beweisaufnahmen zu Tage getreten.

Durch die fehlerhafte Anlageberatung der Commerzbank kommen laut Gieschen

auf die VIP-Anleger Steuernachzahlungen in einer Gesamthöhe von 290 Millionen

Euro zu. Dies führe in vielen Fällen nicht nur zu erheblichen Liquiditätsengpässen,

sondern teilweise sogar zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Es gäbe

mehrere Bespiele wie das von Hartmut Sch., sagt Gieschen: "Nach Abgabe der

eidesstattlichen Versicherung und einem entsprechenden SCHUFA-Eintrag gibt es

nicht mal mehr einen Handyvertrag."

Inzwischen liegt auch die schriftliche Fassung des Strafurteils gegen den

Fondsinitiator Andreas Schmid vor, der wegen Steuerhinterziehung im

Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 3 bereits zu einer Freiheitsstrafe von

sechs Jahren verurteilt worden ist. Dem Urteil seien deutliche Hinweise zu

entnehmen, dass nicht nur die Commerzbank hier eine erhebliche Verantwortung

trage, sondern dass darüber hinaus auch die beteiligten „garantiegebenden

Banken,“ wie die Dresdner Bank bei VIP 3 und die Bayerische Hypo- und

Vereinsbank AG bei VIP 4, ein erhebliches Mitverschulden tragen, meint

Rechtsanwalt Gieschen: "Beiden Banken kann der beanstandete

Zahlungskreislauf, der schlussendlich dazu führte, dass das Modell steuerlich nicht

anerkannt worden ist, nicht verborgen geblieben sein." Sämtliche Zahlungsströme

seien über interne Konten der beiden Banken abgewickelt worden.

Auch Rentner Sch. klagt inzwischen wie mehrere hundert weitere Anleger, die von

KWAG-Rechtsanwälten vertreten werden, gegen die HypoVereinsbank und die

Commerzbank AG. Jens-Peter Gieschen: „Schicksale wie das von Herrn Sch.

verdeutlichen, zu welchen persönlichen Katastrophen Falschberatungen von

Banken führen können, die allein vom Provisionsinteresse getrieben werden und

sich nicht an der persönlichen Situation des Anlegers orientieren.“

Die Commerzbank war in den Jahren 2003 und 2004 zum Hauptvertriebspartner

der VIP Medienfonds geworden. Sie hatte die Geldanlage insbesondere so

genannten „guten Kunden“ angedient. Insgesamt haben rund 11.000 Anleger die

Fonds mit einem Gesamtvolumen von rund 690 Millionen Euro gezeichnet. Sie

müssen jetzt alle in erheblichem Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die

Finanzverwaltung nachträglich den Fonds den sofortigen Verlustabzug aberkannt

hat.

Für Rückfragen:

RA Jan-Henning Ahrens

RA Jens-Peter Gieschen

KWAG

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