KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Dubai 1000 Hotelfonds – Anleger hoffen auf Einlagen in Millionenhöhe

01.04.2010

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

KWAG erreicht Pfändungsbeschlüsse von insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro

Hamburg, 31. März 2010. Mehrere Hundert Anleger investierten 2005 über 140 Millionen Euro in den geschlossenen Immobilienfonds „Dubai 1000 Hotelfonds“. Sie fürchten nun nicht nur um die damals zugesicherte Rendite von bis zu zwölf Prozent, sondern um die gesamte Einlage. Die Staatsanwaltschaft sucht bereits den Fondsinitiator Georg Recker per Haftbefehl und ermittelt wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung der Anlegergelder. Per Arrestverfahren konnte die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht für ihre Mandanten circa 50 Arrest- und Pfändungsbeschlüsse von insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro erreichen. Mit diesen Beschlüssen können die von der Staatsanwaltschaft Dortmund beschlagnahmten Gelder nun auch für alle Mandanten, die ein Hauptverfahren betreiben, reserviert werden. „Ein erster wichtiger Schritt für die verunsicherten Anleger des ‚Dubai 1000 Hotelfonds’, da dies Hoffnung für die kommenden Hauptverfahren gibt. Hier ist es unser Ziel, die jeweils übernommenen Einlagen rückabwickeln zu lassen. Anleger können nach positivem Urteilsspruch dann endlich ihre Einlagen verlangen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von KWAG Rechtsanwälte.

Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligten sich die tausend Anleger als Gesellschafter und vertrauten auf die Realisierung eines Vier-Sterne-Hotels am Persischen Golf. Die als 1000-Zimmer-Unterkunft beworbene Luxusimmobilie sollte bereits 2007 fertiggestellt und eröffnet werden. Außer einer staubigen Baugrube befindet sich jedoch nichts auf dem Gelände. Ebenso fehlt von Georg Recker jede Spur. Laut dem zuständigen Gericht in Dortmund besteht die Sorge „dass ohne die Verhängung des Arrestes die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert würde, weil die Schuldner sich der Zwangsvollstreckung entziehen werden“. Ein Großteil des Geldes der Fondszeichner bleibt voraussichtlich verloren, obwohl ein Anspruch auf Zahlung gegen die gegnerische Partei besteht. „Um etwaige Ansprüche zu sichern, bedarf es engagierten und schnellen Handelns. Denn leider werden nicht alle Anleger in den Genuss einer Rückzahlung ihrer Einlagen gelangen. Erste Ergebnisse erwarten wir in den für 2010 angesetzten Hauptverfahren“, so Jens-Peter Gieschen.

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