KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Keine Verjährungsverzichts-Verlängerung in Sachen VIP Medienfonds durch die Commerzbank AG

23.06.2008

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Weitere Schadenersatzforderungen von rund 30 Millionen Euro

Bremen, 20. Juni 2008: Bezüglich der gescheiterten Anlagemodelle VIP 3 und

VIP 4 Medienfonds bereiten KWAG-Rechtsanwälte aktuell 400 weitere Klagen mit

einem Gesamtstreitwert von 30 Millionen Euro gegen die Commerzbank AG vor.

Die ersten hundert werden bereits im Laufe nächster Woche eingereicht. „Die

Klagen seitens der Anleger häufen sich, nachdem die Commerzbank AG den

Verzicht auf die Einrede der Verjährung, der bis zum 30.6.2008 befristet gewesen

ist, nicht verlängert hat“, erläutert KWAG-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankund

Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen.

Gieschen sieht zurzeit zwar kein akutes Verjährungsproblem, da nach zutreffender

rechtlicher Bewertung eine Verjährung der Ansprüche gegen die Commerzbank

frühestens zum 31. Dezember 2008 eintritt. Allerdings habe das Kreditinstitut

durch seine Weigerung, den Verjährungsverzicht zu verlängern, selbst dazu

beigetragen, dass die Anleger im hohen Maße sensibilisiert sind und nun eine

klageweise Durchsetzung ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche wünschen.

Die Commerzbank weigere sich bisher trotz wiederholter Versuche seitens KWAG

Rechtsanwälte in grundsätzliche Vergleichsgespräche einzutreten, deshalb bleibe

jedem Anleger nur die Möglichkeit einer individuellen Klage, begründet der

Rechtsanwalt die juristischen Schritte.

Die Commerzbank stellte in den Jahren 2003 und 2004 den Hauptvertriebspartner

der VIP-Medienfonds. Sie hatte die Geldanlage vornehmlich sogenannten „guten

Kunden“ angedient. Insgesamt wurden Fonds mit einem Gesamtvolumen von ca.

690 Millionen Euro gezeichnet. Rund 11.000 Anleger müssen jetzt in erheblichem

Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung den Fonds

nachträglich den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat. Allein 8.500 Anleger

waren seinerzeit über die Commerzbank mit teilweise eklatant falschen

Versprechungen in diese Fonds gelockt worden. KWAG liegen laut Gieschen

interne Dokumente der Commerzbank aus dem Zeitraum des Vertriebs beider

Fonds sowie entsprechende Schulungsunterlagen vor, die nachweisen, dass die

Anleger gezielt falsch beraten worden sind. Dies schlägt sich auch auf die Urteile

nieder. So schreibt das Landgericht München I in aktuellen Urteilen von

„systembedingten Fehlern“ (Az. 28 O 11023/07) und „gravierenden

Fehlleistungen“ (Az. 28 O 15666/07) bei der Kundenberatung der Commerzbank.

Die Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht hat seit März 2006

bereits für 400 Anleger der beiden Fondsgesellschaften Klagen gegen die

Commerzbank AG eingereicht; zahlreiche Verfahren endeten mit Vergleichen oder

zugunsten der Anleger.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

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