KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Keine Verjährungsverzichts-Verlängerung in Sachen VIP Medienfonds durch die Commerzbank AG
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Weitere Schadenersatzforderungen von rund 30 Millionen Euro
Bremen, 20. Juni 2008: Bezüglich der gescheiterten Anlagemodelle VIP 3 und
VIP 4 Medienfonds bereiten KWAG-Rechtsanwälte aktuell 400 weitere Klagen mit
einem Gesamtstreitwert von 30 Millionen Euro gegen die Commerzbank AG vor.
Die ersten hundert werden bereits im Laufe nächster Woche eingereicht. „Die
Klagen seitens der Anleger häufen sich, nachdem die Commerzbank AG den
Verzicht auf die Einrede der Verjährung, der bis zum 30.6.2008 befristet gewesen
ist, nicht verlängert hat“, erläutert KWAG-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankund
Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen.
Gieschen sieht zurzeit zwar kein akutes Verjährungsproblem, da nach zutreffender
rechtlicher Bewertung eine Verjährung der Ansprüche gegen die Commerzbank
frühestens zum 31. Dezember 2008 eintritt. Allerdings habe das Kreditinstitut
durch seine Weigerung, den Verjährungsverzicht zu verlängern, selbst dazu
beigetragen, dass die Anleger im hohen Maße sensibilisiert sind und nun eine
klageweise Durchsetzung ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche wünschen.
Die Commerzbank weigere sich bisher trotz wiederholter Versuche seitens KWAG
Rechtsanwälte in grundsätzliche Vergleichsgespräche einzutreten, deshalb bleibe
jedem Anleger nur die Möglichkeit einer individuellen Klage, begründet der
Rechtsanwalt die juristischen Schritte.
Die Commerzbank stellte in den Jahren 2003 und 2004 den Hauptvertriebspartner
der VIP-Medienfonds. Sie hatte die Geldanlage vornehmlich sogenannten „guten
Kunden“ angedient. Insgesamt wurden Fonds mit einem Gesamtvolumen von ca.
690 Millionen Euro gezeichnet. Rund 11.000 Anleger müssen jetzt in erheblichem
Umfang Steuernachzahlungen leisten, weil die Finanzverwaltung den Fonds
nachträglich den sofortigen Verlustabzug aberkannt hat. Allein 8.500 Anleger
waren seinerzeit über die Commerzbank mit teilweise eklatant falschen
Versprechungen in diese Fonds gelockt worden. KWAG liegen laut Gieschen
interne Dokumente der Commerzbank aus dem Zeitraum des Vertriebs beider
Fonds sowie entsprechende Schulungsunterlagen vor, die nachweisen, dass die
Anleger gezielt falsch beraten worden sind. Dies schlägt sich auch auf die Urteile
nieder. So schreibt das Landgericht München I in aktuellen Urteilen von
„systembedingten Fehlern“ (Az. 28 O 11023/07) und „gravierenden
Fehlleistungen“ (Az. 28 O 15666/07) bei der Kundenberatung der Commerzbank.
Die Bremer Kanzlei für Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht hat seit März 2006
bereits für 400 Anleger der beiden Fondsgesellschaften Klagen gegen die
Commerzbank AG eingereicht; zahlreiche Verfahren endeten mit Vergleichen oder
zugunsten der Anleger.
Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens
Jens-Peter Gieschen
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