KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Medienfonds Hannover Leasing - Akute Gefährdung der steuerlichen Verlustzuweisung

09.11.2011

First Twenty Million GmbH & Co. KG
Anfängliche steuerliche Verlustzuweisungen hochgradig gefährdet
Akute Ansteckungsgefahr bei weiteren Medienfonds.
Schadenersatzansprüche von Investoren verjähren am 31. 12. 2011

(Hamburg/Bremen 8. November 2011) Gesellschaftern des Medienfonds „First Twenty Million GmbH & Co. KG“ des Emissionshauses Hannover Leasing droht ein böses Erwachen – die Aberkennung der anfänglichen – teils hohen - steuerlichen Verlustzuweisungen. Nach bislang unbestätigten Informationen hat das Finanzamt München geänderte Steuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2009 für diese bei der Emittentin „Hannover Leasing Nr. 131“ genannte Beteiligung erlassen. Für mindestens vier weitere Medienfonds mit gleichem Aufbau droht akute Ansteckungsgefahr, demnach ebenfalls die Aberkennung von anfänglichen Verlustzuweisungen.

„Jetzt realisiert sich das Restrisiko, von dem wir immer gesprochen haben“, sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, Partner der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen und Hamburg sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Anleger seien durch die Hannover Leasing GmbH & Co. KG in den vergangenen Jahren mit teilweise widersprüchlichen Informationen versorgt worden. „Da ging es in der Hauptsache um die An- bzw. Aberkennung steuerlicher Verlustzuweisungen für die Anfangsjahre der jeweiligen Beteiligungen“, erläutert Rechtsanwalt Gieschen.

Nach einem Gerichtsbescheid vom 8. April 2011 zeigte sich die Hannover Leasing noch siegessicher. Es wurde der Eindruck erweckt, dass betroffene Investoren weit weniger Steuern nachzahlen müssen als befürchtet. Allenfalls drohe – so Hannover Leasing – die so genannte Linearisierung, also die Verteilung der Schlusszahlung auf mehrere Geschäftsjahre. Dies könne dann zu geringfügigen steuerlichen Belastungen führen, war zu hören.

„Das könnte eine skandalöse Verdummungs- und Vernebelungstaktik sein, die die Anleger zum Narren hält und die tatsächlichen Sachverhalte zumindest verschleiert, wenn nicht gar Schlimmeres“, ist Fachanwalt Jens-Peter Gieschen überzeugt. Denn gleichsam nebenbei erfuhren Investoren, dass die Finanzverwaltung bei etlichen Medienfonds, die Gegenstand einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung sind bzw. waren, die nachträgliche Aberkennung anfänglicher Verlustzuweisungen beabsichtigt.

Nach bislang unbestätigten Informationen ist zumindest die Beteiligung Hannover Leasing Nr. 131 („First Twenty Million GmbH & Co. KG“) betroffen. Bei diesem Medienfonds soll das Finanzamt München geänderte Bescheide für die Jahre 2001 bis 2009 erlassen haben. „Die Steuerfahndung könnte bewiesen haben, dass nur so genannte verdeckte Kapitalanlagen getätigt wurden“, erläutert Steuerberater David Janssen, Geschäftsführer der KWAG Steuerberatungsgesellschaft mbH. Dies bedeutet: Möglicherweise sind Investitionen nur simuliert und Geldkreisläufe installiert worden. Nach Auffassung von Janssen wäre damit der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt – mit weit gehender Aberkennung von Verlustzuweisungen und empfindlichen Steuernachzahlungen nebst Zinsen für die Anleger. Nach Meinung von Steuerberater David Janssen könnte „eine Kettenreaktion unmittelbar bevorstehen.“ Auch bei anderen Medienfonds der Hannover Leasing, wie z. B. Fonds Nr. 142 (Magical), Nr. 113 (Lord Zweite), Nr. 114 (Lord Dritte) und Nr. 128 (I am Sam), dürfte die Steuerfahndung wegen ähnlicher Konstruktion ermitteln. „Das Vorliegen eines Anfangsverdachts ist bei diesen Schwesterfonds denkbar. Da Steuerhinterziehung eine Straftat ist, ergäbe sich für ermittelnde Behörde ein Strafverfolgungszwang“, erläutert Janssen.

Tipp: Investoren, die sich in den vergangenen Jahren an diesen und weiteren Medienfonds beteiligt haben, sollten gemeinsam mit einem versierten Fachanwalt mögliche Schadenersatzansprüche prüfen. Wichtig: Bei Fondsbeteiligungen, die vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet wurden, drängt die Zeit. Denn pünktlich am Silvestertag 2011 droht die endgültige Verjährung von Schadenersatzansprüchen. „Diese können nach dem 31. Dezember 2011 – selbst wenn sie berechtigt sind – nicht mehr durchgesetzt werden“, warnt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen. Deshalb empfiehlt er eindringlich, gemeinsam mit einem versierten Anwalt „verjährungshemmende“ Maßnahmen einzuleiten.

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