KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: UBS AG versagt bei Prüfung von undurchsichtigen Anlagen - Investoren klagen wegen „Madoff“-Fonds

16.05.2011

Bremen/Hamburg, 16. Mai 2011. In den Jahren 2004 bis 2008 hat die UBS AG (Union de Banques Suisses) im deutschsprachigen Raum bestimmte, auch eigen aufgelegte Fonds vertrieben, die überwiegend in Madoff-Produkte investiert haben. Es handelt sich dabei unter anderem um Herald Lux International Fund, Herald Lux US Fund und Miracle UBS Fonds. Diese Produkte wurden insbesondere sehr gut situierten Einzelkunden wie auch Family Offices und Vermögensverwaltern angeboten. Überwiegend lagen die Zeichnungssummen im siebenstelligen Bereich.

Offensichtlich hat die UBS AG diese Anlageempfehlungen aber „ins Blaue hinein“ abgegeben, ohne die Anbieter oder Produkte tatsächlich zu prüfen. Bei den Madoff-Papieren handelt es sich nach sorgfältiger Analyse um sogenannte „Black Box“-ähnliche Produkte, bei denen nicht klar definiert ist, in was die eingesammelten Gelder investiert werden, wie die Anlagestrategie aussieht und welche Methoden angewandt werden. Stattdessen wurden Anleger auf die durchgängig hohe Rendite der von John Madoff verwalteten Gelder verwiesen und historische Verläufe wurden zu Beweiszwecken vorgelegt. Umso genauer hätte die UBS AG vor einer Anlageempfehlung die Initiatoren, das Konzept und die weiteren Beteiligten prüfen müssen. Dies ist in der Rechtsprechung seit Jahren unter dem Stichwort „anlagegerechte Beratung“ unstreitig. Hier setzt der Vorwurf der Investoren und der KWAGRechtsanwälte ein: „Die UBS AG hat ihren Kunden ein Produkt empfohlen, von dem sie weder wusste, wie es funktioniert, noch in was investiert wird noch wer die eigentlich handelnden Personen sind. Insoweit passt der selbst gewählte Name ‚Miracle‘ wie die Faust aufs Auge. Es ist wirklich erstaunlich, wie leichtgläubig die UBS AG auf diesen Betrug hereingefallen ist“, so Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. KWAG-Rechtsanwälte hat gemeinsam mit Prof. Dr. Knops von der Universität Hamburg die Pflichtverletzungen der UBS AG geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass Anlegern, die die oben genannten Fonds auf Empfehlung der UBS AG gezeichnet haben, Ansprüche auf Schadensersatz gegen diese Bank zustehen.

Prof. Dr. Knops: „Die Pflichtverletzungen der UBS AG sind eklatant. Sie ist auch nicht im Ansatz den von der Rechtsprechung entwickelten Pflichten zur Prüfung einer Anlage durch eine Bank vor deren Empfehlung nachgekommen. Wir gehen davon aus, dass wir der UBS AG insoweit sogar teilweise eine vorsätzliche Handlungsweise nachweisen und damit auch ein etwaiges Verjährungsproblem für die Anleger umgehen können. Denn andere Banken waren deutlich vorsichtiger und zeigen damit, dass man den Madoff-Betrug hätte bemerken können, wenn man denn nur gewollt hätte.“

Nachdem der Madoff-Hype aus den USA auch nach Europa schwappte, hat sich Anfang März 2003 ein Team der französischen Investmentbank Société Générale näher mit diesen Produkten beschäftigt und dazu in der Madoff-Firmenzentrale in New York eine Due- Diligence-Prüfung durchgeführt. Sehr schnell stellten die Banker fest, dass die ihnen präsentierten Zahlen nicht zusammenpassten. Madoff wurde intern auf eine schwarze Liste gesetzt und wohlhabende Privatkunden vor einer Investition in von ihm verwaltete Produkte gewarnt. Ein Mitarbeiter der Société Générale wird in der Presse mit den Worten zitiert: „Die Warnzeichen waren so offensichtlich, dass die Bank nicht zögerte“.

Auch deutlich kleinere Investmentfirmen wie Acorn Partners oder Askia hatten bereits bei eigenen Prüfungen der Madoff-Investments noch vor der Société Générale diese Auffälligkeiten bemerkt und ihre Kunden gewarnt. Nicht so die UBS AG, sie verzichtete auf eine regelgerechte Prüfung und empfahl eine Investition, die sie selbst nicht verstanden haben konnte, da es überhaupt keine realen Geschäfte hinter der Madoff-Kulisse gegeben hat.

„Den Schaden, den die UBS AG alleine in Deutschland angerichtet hat, dürfte mindestens in den dreistelligen Millionenbereich gehen. Uns sind zahlreiche Investoren bekannt, die hohe Millionenbeträge in diese ‚Betrugs-Fonds‘ auf Empfehlung der UBS AG investiert haben. Diesen Investoren haben wir jetzt Klagen gegen die UBS empfohlen“, so Prof. Dr. Knops.

Für Rückfragen

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2-4, 20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5 - 0
Fax 040 / 226 399 5 - 29
hamburg@kwag-recht.de

Presseinformation

Aktuelle Urteile und Nachrichten der KWAG auch unter twitter.com/KWAG_Recht und www.KWAG-Recht.de sowie weitere Neuigkeiten auf Facebook unter www.facebook.com/pages/KWAG-Rechtsanwälte/152923241431950. Fondsanleger informieren sich über Ausstiegsmöglichkeiten unter www.xing.com/net/fondsanleger.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell