KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen: Zweifelhaftes Vorgehen der Dr. Peters Gruppe

12.04.2010

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen

Unternehmen klagt – Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Hamburg, 12. April 2010. Einige der viel beworbenen Dr. Peters Fonds, unter anderem das Schiff Cape Hatteras, befinden sich weiterhin in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger der geschlossenen Schiffsfonds erhielten bereits 2009 unerfreuliche Post von der Geschäftsführung. Die zumeist sehr ultimativ formulierten Schreiben forderten die Anleger auf, angebliche Darlehen zurück zu zahlen. Mittlerweile klagt das Unternehmen von Dr. Peters gegen Anleger entsprechender Fonds, obwohl die verlangten Darlehensrückzahlungsansprüche rechtlich zweifelhaft sind. Voraussetzung dafür wäre das Bestehen eines wirksam geschlossenen Darlehensvertrages.

„Der Rückforderungsanspruch der Dr. Peters Gruppe aus einem behaupteten Darlehensverhältnis, ist aus juristischer Sicht nicht zu erkennen, da ein entsprechender Darlehensvertrag zwischen Gesellschafter und Gesellschaft in dieser Form einfach nicht besteht. Nach uns vorliegenden bisher nicht bestätigten Informationen wurde die Ausschüttung über ein sogenanntes ‚Darlehenskontenmodell’ aus steuerlichen Erwägungen gewählt. Es handelt sich somit um einen Kunstgriff. Ein Darlehensvertrag, verbunden mit einer Rückzahlung von Ausschüttungen, war ursprünglich gar nicht von Seiten der Initiatoren beabsichtigt. Anleger sollten deshalb prüfen, ob sie den Zahlungsaufforderungen der Dr. Peters Gruppe nachkommen sollen. Die von der Gesellschaft aufgesetzten Klagen weisen einerseits auf eine nicht gerade anlegerfreundliche Firmenpolitik hin und zeigen anderseits die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Fondsverhältnisse“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG.

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