KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: Oberlandesgericht München verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz

20.12.2007

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Das Oberlandesgericht München hat in einem Verfahren gegen die

Commerzbank AG betreffend die Vermittlung von Kommanditanteilen an

dem Medienfonds VIP 4 einer Anlegerin Schadenersatz zugesprochen.

Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass es sich bei der

Vermittlung dieser Kapitalanlage um die Durchführung einer Anlageberatung

gehandelt habe. Bei dieser habe die Commerzbank AG die nach den

Grundsätzen des Bundesgerichtshofs erforderliche Plausibilitätsprüfung der

Prospekte offensichtlich nicht vorgenommen. Anders sei es nicht zu erklären,

dass diese Anlage der Anlegerin vermittelt worden sei. Das

Oberlandesgericht ist der Auffassung, der Prospekt sei fehlerhaft.

Das Urteil, das von der Kanzlei Kälberer 6 Tittel erstritten wurde, stellt ein

„Einfallstor“ für alle achttausend von der Commerzbank AG für diese

Beteiligung geworbenen Anleger dar.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei KWAG Bremen, die inzwischen ca.

eintausend Anleger gegen die Prospektverantwortlichen der VIP

Medienfonds sowie gegen die Commerzbank vertreten, beurteilen dieses

Urteil als äußerst positiv. KWAG Anwalt Jens-Peter Gieschen stellte hierzu

klar: „Es handelt sich insoweit um eine sehr wichtige Entscheidung, als das

Oberlandesgericht München nunmehr die von uns bereits in einer Vielzahl

von Verfahren geäußerte Rechtsauffassung bestätigt wird, nach der bereits

der Prospekt fehlerhaft und die Plausibilitätsprüfung der Commerzbank nicht

stattgefunden haben könne.“ Nach Auffassung von KWAG ist dieses

Oberlandesgerichtliche Urteil längst überfällig. Die vom Landgericht

München vertretene Auffassung, nach der im Einzelfall zu untersuchen ist,

ob ein Beratungsverschulden der Commerzbank vorliegt, ist somit nicht mehr

allein ausschlaggebend für den Erfolg der entsprechenden Verfahren.

Nach dem Urteil des OLG München gibt es nun den "goldenen Schlüssel"

zum Ausstieg aus dem VIP-Medienfonds für alle Anleger.

Keiner muss sich länger über Steueran- oder aberkennung ärgern, sich

Gedanken über die Qualität der Fondsgeschäftsführung machen oder über

die Filmauswahl des Fonds grübeln. Jeder Anleger kann nun seine eigene

Beteiligung rückabwickeln und dem Fonds endgültig den Rücken kehren -

ausgestattet mit dem vom ihm bei Eintritt eingezahlten Eigenkapital zzgl.

Agio.

KWAG-Anwalt Jens-Peter Gieschen "Wir haben heute die Commerzbank

aufgefordert, wenigstens jetzt einmal an ihre Kunden und nicht an die

Provision zu denken und ihre Schadenseintrittpflicht pauschal für alle

Anleger, die von ihr vermittelt worden sind, anzuerkennen. So erspart die

Commerzbank ihren Kunden ein jetzt unnötiges Gerichtsverfahren und

insbesondere dem Landgericht München ein schematisches Abarbeiten von

mehreren Tausend Klagen.“

RA Gieschen weiter: "Wir sind gespannt, ob entsprechend ihres eigenen

Werbeslogans die Commerzbank "diese Idee nach vorne" bringt.

Die Commerzbank wird jetzt Rückstellungen in dreistelliger Millionhöhe

bilden müssen. Dies könnte sich auch auf das Rating der Bank auswirken.

Für Rückfragen:

RA Jan-Henning Ahrens

RA Jens-Peter Gieschen

KWAG

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