KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens: Oberlandesgericht München verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz
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Das Oberlandesgericht München hat in einem Verfahren gegen die
Commerzbank AG betreffend die Vermittlung von Kommanditanteilen an
dem Medienfonds VIP 4 einer Anlegerin Schadenersatz zugesprochen.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass es sich bei der
Vermittlung dieser Kapitalanlage um die Durchführung einer Anlageberatung
gehandelt habe. Bei dieser habe die Commerzbank AG die nach den
Grundsätzen des Bundesgerichtshofs erforderliche Plausibilitätsprüfung der
Prospekte offensichtlich nicht vorgenommen. Anders sei es nicht zu erklären,
dass diese Anlage der Anlegerin vermittelt worden sei. Das
Oberlandesgericht ist der Auffassung, der Prospekt sei fehlerhaft.
Das Urteil, das von der Kanzlei Kälberer 6 Tittel erstritten wurde, stellt ein
„Einfallstor“ für alle achttausend von der Commerzbank AG für diese
Beteiligung geworbenen Anleger dar.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei KWAG Bremen, die inzwischen ca.
eintausend Anleger gegen die Prospektverantwortlichen der VIP
Medienfonds sowie gegen die Commerzbank vertreten, beurteilen dieses
Urteil als äußerst positiv. KWAG Anwalt Jens-Peter Gieschen stellte hierzu
klar: „Es handelt sich insoweit um eine sehr wichtige Entscheidung, als das
Oberlandesgericht München nunmehr die von uns bereits in einer Vielzahl
von Verfahren geäußerte Rechtsauffassung bestätigt wird, nach der bereits
der Prospekt fehlerhaft und die Plausibilitätsprüfung der Commerzbank nicht
stattgefunden haben könne.“ Nach Auffassung von KWAG ist dieses
Oberlandesgerichtliche Urteil längst überfällig. Die vom Landgericht
München vertretene Auffassung, nach der im Einzelfall zu untersuchen ist,
ob ein Beratungsverschulden der Commerzbank vorliegt, ist somit nicht mehr
allein ausschlaggebend für den Erfolg der entsprechenden Verfahren.
Nach dem Urteil des OLG München gibt es nun den "goldenen Schlüssel"
zum Ausstieg aus dem VIP-Medienfonds für alle Anleger.
Keiner muss sich länger über Steueran- oder aberkennung ärgern, sich
Gedanken über die Qualität der Fondsgeschäftsführung machen oder über
die Filmauswahl des Fonds grübeln. Jeder Anleger kann nun seine eigene
Beteiligung rückabwickeln und dem Fonds endgültig den Rücken kehren -
ausgestattet mit dem vom ihm bei Eintritt eingezahlten Eigenkapital zzgl.
Agio.
KWAG-Anwalt Jens-Peter Gieschen "Wir haben heute die Commerzbank
aufgefordert, wenigstens jetzt einmal an ihre Kunden und nicht an die
Provision zu denken und ihre Schadenseintrittpflicht pauschal für alle
Anleger, die von ihr vermittelt worden sind, anzuerkennen. So erspart die
Commerzbank ihren Kunden ein jetzt unnötiges Gerichtsverfahren und
insbesondere dem Landgericht München ein schematisches Abarbeiten von
mehreren Tausend Klagen.“
RA Gieschen weiter: "Wir sind gespannt, ob entsprechend ihres eigenen
Werbeslogans die Commerzbank "diese Idee nach vorne" bringt.
Die Commerzbank wird jetzt Rückstellungen in dreistelliger Millionhöhe
bilden müssen. Dies könnte sich auch auf das Rating der Bank auswirken.
Für Rückfragen:
RA Jan-Henning Ahrens
RA Jens-Peter Gieschen
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