KWAG: Skandal bei VIP Medienfonds weitet sich aus: jetzt auch VIP 2 betroffen

24.01.2008

KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens

Bremen/Hamburg, 23. Januar 2008 – Nun steht VIP 2 im Visier der Ermittlungen

des Finanzamts München. Gestern veranlasste die Staatsanwaltschaft München I

eine erneute Durchsuchung der Geschäftsräume der VIP Medienfonds.

Gegenstand für diese aktuellen Maßnahmen: das Filmprojekt „7 Zwerge – Männer

allein im Wald“, eine Produktion des VIP Medienfonds 2.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG, die inzwischen circa

eintausend Anleger gegen die Prospektverantwortlichen der VIP Medienfonds

vertritt, kommentiert: „Die auf VIP 2 ausgeweiteten Ermittlungen der StA München

zeigen deutlich, dass der Keim der strafbaren Steuerhinterziehung schon in den

frühen VIP-Produkten angelegt war. Es steht zu erwarten, dass die

Ermittlungsbehörden jetzt sehr akribisch jedes einzelne Filmprojekt unter die Lupe

nehmen und dass auf die Anleger nicht nur der VIP-Medienfonds in diesem Jahr

noch viele unliebsame Überraschungen warten. Das mit `7 Zwerge` nun eines der

Flaggschiffe des Fonds VIP 2 betroffen ist, zeigt deutlich, wie ernst es

Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in ihren Bemühungen um Aufklärung

eines die gesamte Medienfondsbranche betreffenden Finanzskandals ist." Weiter

bemerkt Gieschen: „Uns würde es nicht wundern, wenn wir bei Prüfung der

Verantwortlichen für die Konzeption der Finanzierung von `7 Zwerge` wieder auf

die üblichen Verdächtigen treffen. Es gibt ganz offensichtlich gerade im Münchner

Raum sogenannte `Filmexperten` aus Bankenkreisen, Rechtsanwaltskanzleien

und Wirtschaftsberatern, die es mit dem Gesetzeswortlaut in den vergangenen

Jahren nicht ganz so genau genommen haben. Den Schaden haben jetzt die

Anleger."

Ein aktuelles Urteil des BGH/Az: VZR 25/07) zur Frage des

Verjährungsbeginns bei Falschberatungen gibt den betroffenen Anlegern

aber Grund zur Hoffnung. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt

danach jeweils bei Kenntnis der Falschberatung neu. Deshalb können auch

VIP 2 Anleger noch auf die Realisierung von Schadensersatzansprüchen

hoffen.

Für Rückfragen:

RA Jan-Henning Ahrens

RA Jens-Peter Gieschen

KWAG

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