KWAG: Skandal bei VIP Medienfonds weitet sich aus: jetzt auch VIP 2 betroffen
KWAG · Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen & Ahrens
Bremen/Hamburg, 23. Januar 2008 – Nun steht VIP 2 im Visier der Ermittlungen
des Finanzamts München. Gestern veranlasste die Staatsanwaltschaft München I
eine erneute Durchsuchung der Geschäftsräume der VIP Medienfonds.
Gegenstand für diese aktuellen Maßnahmen: das Filmprojekt „7 Zwerge – Männer
allein im Wald“, eine Produktion des VIP Medienfonds 2.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG, die inzwischen circa
eintausend Anleger gegen die Prospektverantwortlichen der VIP Medienfonds
vertritt, kommentiert: „Die auf VIP 2 ausgeweiteten Ermittlungen der StA München
zeigen deutlich, dass der Keim der strafbaren Steuerhinterziehung schon in den
frühen VIP-Produkten angelegt war. Es steht zu erwarten, dass die
Ermittlungsbehörden jetzt sehr akribisch jedes einzelne Filmprojekt unter die Lupe
nehmen und dass auf die Anleger nicht nur der VIP-Medienfonds in diesem Jahr
noch viele unliebsame Überraschungen warten. Das mit `7 Zwerge` nun eines der
Flaggschiffe des Fonds VIP 2 betroffen ist, zeigt deutlich, wie ernst es
Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in ihren Bemühungen um Aufklärung
eines die gesamte Medienfondsbranche betreffenden Finanzskandals ist." Weiter
bemerkt Gieschen: „Uns würde es nicht wundern, wenn wir bei Prüfung der
Verantwortlichen für die Konzeption der Finanzierung von `7 Zwerge` wieder auf
die üblichen Verdächtigen treffen. Es gibt ganz offensichtlich gerade im Münchner
Raum sogenannte `Filmexperten` aus Bankenkreisen, Rechtsanwaltskanzleien
und Wirtschaftsberatern, die es mit dem Gesetzeswortlaut in den vergangenen
Jahren nicht ganz so genau genommen haben. Den Schaden haben jetzt die
Anleger."
Ein aktuelles Urteil des BGH/Az: VZR 25/07) zur Frage des
Verjährungsbeginns bei Falschberatungen gibt den betroffenen Anlegern
aber Grund zur Hoffnung. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt
danach jeweils bei Kenntnis der Falschberatung neu. Deshalb können auch
VIP 2 Anleger noch auf die Realisierung von Schadensersatzansprüchen
hoffen.
Für Rückfragen:
RA Jan-Henning Ahrens
RA Jens-Peter Gieschen
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