KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft: Vereinigung geschädigter VIP-Medienfonds-Anleger nimmt Commerzbank ins Visier
KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft
Neu gegründete „Schutzgemeinschaft der Commerzbank beratenen
Anleger der VIP Medienfonds e.V.“ benennt Funktion und Ziele im
Nachweis gegen Falschberatung
Hamburg/Bremen, 20. September 2007. Ein erster Schritt des im Vorfeld
angekündigten Feldzugs gegen die Commerzbank ist getan: Am
vergangenen Wochenende gründeten geprellte Anleger des VIP
Medienfonds in Bremen die „Schutzgemeinschaft der Commerzbank
beratenen Anleger der VIP Medienfonds e.V.“. Für die zukünftigen
Schadensersatzprozesse definierten die Teilnehmer in ihrem ersten
Zusammentreffen Aufgaben und Ziele als Rüstzeug zum Nachweis
offenkundiger Falschberatungen. Bereits im Vorfeld der Gründung meldeten
etwa 400 Anleger ihr Interesse an, die Initiative durch Mitarbeit zu
unterstützen.
Die Interessengemeinschaft soll vornehmlich als zentrale Anlaufstelle
fungieren: Voraussetzung zum Beitritt sind vorangegangene Investitionen in
VIP Medienfonds, die über die Commerzbank gezeichnet wurden. Als
unabhängige Instanz vernetzt und koordiniert das Bündnis unter der Leitung
des zum Vorstandsvorsitzenden gewählten Dr. Wilfried Pesch die
entsprechenden Sachlagen und Beweisführungen.
„Unsere Hauptaufgabe der nächsten Wochen besteht in der Sichtung,
Sammlung und Auswertung einer Vielzahl an Materialien, um ein gezieltes
Vorgehen in Angriff zu nehmen“, kommentiert Pesch den Startschuss für die
Schutzgemeinschaft. „Darüber hinaus wollen wir deutschlandweit mit
weiteren geschädigten Anlegern Kontakt aufnehmen.“ Auch online bietet der
Verein eine Plattform, sich der Organisation anzuschließen: Unter der
Internetadresse www.anlegerallianz.de steht ein Forum frei zur Verfügung, das zu gegenseitigem Informationsaustausch und Strategiediskussionen
anregen soll.
Zu den Fürsprechern und Unterstützern der Vereinigung gehört unter
anderem Schauspieler Hannes Jaenicke, der von der Commerzbank
Schadensersatz in Höhe von 70.000 Euro einfordert und seine
Schadensersatzforderungen bereits öffentlich machte. Er wendete sich an
die Rechtsanwälte der Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (KWAG), die
der Schutzgemeinschaft ab sofort logistisch zur Seite steht.
KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens resümiert die Diskussionen mit
Betroffenen: „Offensichtlich standen nur die eigenen Provisionsinteressen im
Vordergrund, immerhin gab es bis zu 13 Prozent vom Zeichnungskapital für
die Commerzbank zu verdienen. Oftmals standen vor den
Vertragszeichnungen Risikoverharmlosungen durch angebliche
Garantiezahlungen an der Tagesordnung. Teilweise lagen die
Verharmlosungen sogar schriftlich bestätigt vor.“ Immer wieder treten
konkrete Hinweise zur Falschberatung durch die Commerzbank ans
Tageslicht: Steuerliche Abzugsfähigkeit wurde den Geschädigten vielfach als
sicher dargestellt, obwohl der Prospekt einen Hinweis beinhaltete, dass dies
vorbehaltlich abschließender Prüfung bedürfe. Gelegentlich verwiesen die
Berater darüber hinaus auf die Vorprüfung der Finanzbehörden, denen der
Geldkreislauf aber nicht dargestellt wurde.
Pesch selbst investierte bei der Commerzbank 85.000 Euro in die VIPMedienfonds.
Seine Triebfeder für das Amt des Vorstandsvorsitzenden
erwuchs aus zweierlei Ursachen: „Mir geht es sowohl um Schadensersatz
als auch um das Aufzeigen des eklatanten Bruches eines vormaligen
Vertrauensverhältnisses. Im geführten Beratungsgespräch fielen Stichworte
wie beispielsweise Garantiefonds, Banken-Bürgschaft und Sicherheit.
Letztlich haben sich diese nur als leere Worthülsen entpuppt. Als ein Anleger
von vielen wurde ich von der Commerzbank verraten, anstatt beraten.“
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