KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft: VIP-Gesellschafterversammlungen überraschend abgesagt Anwälte vermuten Einflussnahme des inhaftierten Initiators

24.09.2007

KWAG·Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Gieschen und Ahrens Rechtsanwälte in Partnerschaft

Bremen / Hamburg / München. Die für Montag und Dienstag (24. 9. / 25. 9. )

angesetzten Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds sind

überraschend abgesagt worden. Das teilte die auf Kapitalanlagerecht

spezialisierte Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg mit. Rechtsanwalt Jens-

Peter Gieschen vermutet dahinter eine massive Einflussnahme des in

Untersuchungshaft sitzenden Fondsinitiators Andreas Schmid: „Anscheinend hat

Schmid den Beirat zur kurzfristigen Absage gedrängt, um zu verhindern, dass

durch Neuwahlen sein Einfluss auf die jetzige Fondsgeschäftsführung schwindet.“

Nach Angaben von Gieschen soll Schmid in der Haftanstalt tatsächlich vom

Fondsbeirat besucht worden sein: „Offizieller Grund der Absage soll ein angeblich

noch nicht testiert vorliegender Jahresabschluss sein.“ Insider berichten über

einen Machtkampf zwischen Schmid und der amtierenden

Fondsgeschäftsführung.

Auf der geplanten Versammlung hätten unter anderem Beschlüsse zu personellen

Neubesetzungen und zu unternehmerischen Entscheidungen zur Zukunft der in

Schieflage geratenen Medienfonds getroffen werden sollen. Fondsinitiator

Andreas Schmid steht seit dem Frühjahr zusammen mit einem Ex-Geschäftsführer

in einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren Deutschlands in München vor

Gericht. Er sitzt seit September 2005 in Untersuchungshaft. Die

Staatsanwaltschaft wirft ihm obendrein Untreue vor.

Rechtsanwalt Gieschen: „Die Konstruktion quasi eines ‚Geldkarussells’ hat dazu

geführt, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich wieder

aberkannt wurden, was bei den Kapitalanlegern zu ganz erheblichen

Vermögenseinbußen geführt hat.“

Allein KWAG vertritt bereits rund 400 Kläger gegen die Fondsverantwortlichen. Sie

sollen Fondsgelder prospektwidrig nur zu etwa 20 Prozent tatsächlich in

Filmproduktionen gesteckt haben, das übrige Kapital ist an die Dresdner Bank

(VIP 3) und die HypoVereinsbank (VIP 4) geflossen. Dort wurde das Geld geparkt,

um es zum Ende der Fondslaufzeiten nach acht beziehungsweise zehn Jahren

aufgezinst wieder an den Fonds zurück fließen zu lassen. Gleichzeitig aber sollte

den Anlegern die Investition in den Fonds erhebliche Steuervorteile bringen.

Nachdem das „Geldkarussell“ aufgedeckt worden war, hatte das Finanzamt

München die Steuerabzugsmöglichkeit wieder aberkannt. Nach Ansicht der KWAG

- Rechtsanwälte war dieser Zahlungskreislauf initiiert und kontrolliert von den

beteiligten und jetzt ebenfalls beklagten Großbanken. Deshalb sind nach ihrer

Auffassung auch die Kreditinstitute für die Schäden der Anleger mit verantwortlich.

Die Fonds waren vor allem über die Commerzbank vertrieben worden. Inzwischen

hat sich eine Interessengemeinschaft von Commerzbank - Geschädigten

gegründet, die gemeinsam gegen das Kreditinstitut vorgehen wollen.

Bundesweit sind die Fonds etwa 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Er

kürzlich hatten sich auch bekannte Schauspieler, Sportler und Politiker bekannt,

größere Summen in die Medienfonds investiert zu haben.

Die Commerzbank verzichtet im Zusammenhang mit der Vermittlung von

Beteiligungen an den VIP-Medienfonds auf die Einrede der Verjährung. Das teilte

das Institut am Freitag (21. 9. 2007) der Kanzlei KWAG per Fax mit. Rechtsanwalt

Gieschen: „Die Frist läuft jetzt für alle betroffenen Anleger bis Ende Juni des

kommenden Jahres.“ Damit hätte auch Anleger, die bisher keine Frist hemmenden

Maßnahmen getroffen haben, noch Chancen ihre Ansprüche anzumelden.

Für Rückfragen:

Jan-Henning Ahrens

Jens-Peter Gieschen

KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens & Gieschen Rechtsanwälte in Partnerschaft

Lise-Meitner-Straße 2

28359 Bremen

Tel. 0421 5209 480

Fax 0421 5209 489

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