Latham & Watkins berät ACCENTRO bei Neustrukturierung von Pflichtsondertilgungen einer Anleihe

26.01.2024

Latham vertritt den Immobilieninvestor bei erfolgreichen Änderungen der Bedingungen der Anleihe 2020/2026

 

Frankfurt, 26. Januar 2024 – Latham & Watkins LLP hat die ACCENTRO Real Estate AG (ACCENTRO), Investor in Wohnimmobilien und Deutschlands führendes Wohnungsprivatisierungsunternehmen, bei der Neustrukturierung ihrer Anleihe 2020/2026 beraten, die in einem Verfahren nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz umgesetzt wurden.

 

Die Anleihegläubiger hatten Ende November 2023 mit deutlicher Mehrheit dem Beschlussvorschlag von ACCENTRO über ein neues Konzept für Pflichtsondertilgungen und Zinsen zugestimmt. Dieses beinhaltet die Verschiebung von Pflichtsondertilgungen und die Stundung der für Februar 2024 vorgesehenen Zinszahlung. Die geänderten Anleihebedingungen sind am 24. Januar 2024 wirksam geworden.

 

Latham & Watkins hatte ACCENTRO bereits im Dezember 2022 bei der Refinanzierung dieser Anleihe 2020/2023 (heute 2020/2026), die in einem Verfahren nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz durchgeführt wurde, sowie der Anleihe 2021/2026 (heute 2021/2029) beraten.

 

Latham & Watkins LLP hat mit folgendem Team beraten:

Frank Grell (Partner, Hamburg), Dr. Daniel Splittgerber (Counsel, gemeinsame Federführung), Jan Penselin (Partner), Dr. Marcel Endrich, Dr. Laura Neumann (beide Associate, alle Frankfurt, alle Corporate Finance)

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