Latham & Watkins berät RWE Dea AG im Veräußerungsverfahren
Hamburg, den 19. März 2014. Die internationale Anwaltskanzlei Latham & Watkins LLP berät die Zielgesellschaft RWE Dea AG im Rahmen des von RWE AG initiierten Veräußerungsverfahrens betreffend die Aktien an der RWE Dea AG. Ausweislich der Ad-hoc-Mitteilung der RWE AG vom 16. März 2014 hat sie sich mit der LetterOne-Gruppe auf die Veräußerung der Aktien der RWE Dea AG zu einem Enterprise Value von rund 5,1 Mrd. Eu-ro und über die wesentlichen Vertragskonditionen geeinigt. Die weiteren Details sollen zügig geklärt werden, um den Kaufvertrag abzuschließen. Die Transaktion soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates der RWE Aktiengesellschaft und behördlicher Genehmigungen in verschiedenen Ländern stehen. Im Enterprise Value sollen übernommene Verbindlichkeiten i.H.v. rund 0,6 Mrd. Euro enthalten sein.
Das Team von Latham & Watkins besteht aus:
Federführung: Dr. Björn Dißars (Corporate/Litigation, Hamburg).
Weitere Anwälte: Dr. Dirk Kocher (Partner), Dr. Joachim von Falkenhausen (Counsel) (beide Corporate, beide Hamburg).