Latham & Watkins LLP erringt wichtigen Erfolg für die Medien vor dem Bundesverfassungsgericht

23.01.2008

Latham & Watkins LLP

Hamburg, 22.Januar 2008. Wie heute bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Dezember 2007 einer Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL-Verlags stattgegeben, die sich gegen die Verurteilung des Verlags zum Abdruck einer Gegendarstellung richtete. Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob der Verlag zum Abdruck auch dann verpflichtet ist, wenn die Gegendarstellung sich nicht gegen eine konkrete Aussage des beanstandeten Artikels, sondern nur gegen eine nicht fern liegende Deutung seines Inhalts richtet. Der rechtliche Umgang mit solchen Deutungen ist außerordentlich umstritten. Das Bundesverfassungsgericht vertritt seit seiner Entscheidung "Stolpe" die Auffassung, dass der Verbreiter einer Aussage sich im Rahmen eines Unterlassungsverfahrens auch an nicht fern liegende Deutungen ihres Inhalts festhalten lassen muss, wenn er nicht bereit ist, den Inhalt seiner Äußerung klarzustellen. Ob dieser Grundsatz auch für den Gegendarstellungsanspruch gilt, hatte das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen. In seiner Entscheidung hat es sich nun dem Argument des Verlags angeschlossen, dass die Zurechnung jeder nicht fern liegenden Deutung im Rahmen des Gegendarstellungsrechts die Medien einem nicht mehr kontrollierbaren Risiko aussetzen würde, zahllose Gegendarstellungen abdrucken zu müssen. Die Entscheidung enthält darüber hinaus wichtige Klarstellungen zu der so genannten "Stolpe"-Rechtsprechung, die sich für die Medien als problematisch erwiesen hat.

Für den SPIEGEL-Verlag waren tätig:

Partner: Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert, Dr. Jörg Soehring (beide Litigation, Hamburg)

Associate: Dr. Sascha Sajuntz (Litigation, Hamburg)

Über Latham & Watkins LLP

Latham & Watkins LLP ist eine internationale Anwaltssozietät mit mehr als 2.100 Anwälten und 24 Büros in Barcelona, Brüssel, Chicago, Frankfurt, Hamburg, Hongkong, London, Los Angeles, Madrid, Mailand, Moskau, München, New Jersey, New York, Northern Virginia, Orange County, Paris, San Diego, San Francisco, Shanghai, Silicon Valley, Singapur, Tokio und Washington, D.C. Weitere Informationen über Latham & Watkins finden Sie unter www.lw.com.

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