Latham & Watkins vor Landgericht Hamburg erfolgreich
Latham & Watkins
Gericht untersagt IVD den Verbandsnamen
Hamburg, 28. März 2006. In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat Latham & Watkins LLP erfolgreich drei Verbände der Immobilienwirtschaft vertreten: GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.), BfW (Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) und Haus & Grund Deutschland (Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.).
Die Verbände hatten gegen den IVD (Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V.) geklagt, weil sie dessen Namen für wettbewerbswidrig halten. Die Richter des Landgerichts Hamburg teilten die Auffassung der Kläger und gaben der Klage statt. Sie begründeten die Entscheidung damit, dass der Bestandteil Immobilienverband Deutschland im Vereinsnamen des Beklagten irreführend und damit wettbewerbwidrig ist. Denn er löst die Fehlvorstellung aus, bei dem Beklagten handele es sich um eine Dachorganisation aller immobilienrelevanten Marktteilnehmer, die nicht nur Immobiliendienstleister und berater, sondern auch Investoren, Immobilieneigentümer und Bestandhalter zu ihren Mitgliedern zählt. Tatsächlich aber repräsentiert der IVD nach Auffassung des Gerichts nur in untergeordnetem Maße Immobilieneigentümer.
Für die Kläger waren tätig: Partnerin Dr. Andrea Jaeger-Lenz und Associate Dr. Astrid Link (beide Hamburg)
Anna Engers
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LATHAM & WATKINS LLP
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