Linklaters-Anwälte vertreten SES Astra erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf

13.11.2006

Linklaters

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Übernahme des TV-Sendezentrums ASTRA Platform Services (APS) durch SES ASTRA bestätigt. Die Klage des Satellitenbetreibers Eutelsat gegen die Genehmigung der Übernahme durch das Bundeskartellamt wurde abgewiesen. SES ASTRA wurde bei dem Verfahren von Anne Federle (Kartellrecht) aus dem Brüsseler und Dr. Christoph Enaux (TMT) aus dem Berliner Büro von Linklaters beraten.

SES ASTRA hatte sich im Juli 2004 mit dem Pay-TV-Sender Premiere auf die Übernahme von 100% der Anteile an APS geeinigt. Bei der Übernahme hatte Linklaters ASTRA ebenfalls beraten. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme im Dezember 2004 genehmigt, Eutelsat daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung der Kartellbehörde eingereicht.

APS bietet Sendern Dienstleistungen beim Sendebetrieb, bei der Kodierung von Sendesignalen und weitere Dienste zur digitalen Ausstrahlung an. Das ASTRA-Satellitensystem versorgt mit 13 Satelliten rund 107 Millionen Haushalte in Europa mit 1700 digitalen und analogen Fernseh- und Radiokanälen, Multimedia- und Internetdiensten.

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