Linklaters berät DNick bei Übernahme durch Westfalenstahl
Düsseldorf, 1. März 2012. Die internationale Anwaltssozietät Linklaters hat die im Freiverkehr an der Frankfurter Börse notierte DNick Holding plc (“DNick“) bei der Übernahme durch die Wickeder Westfalenstahl GmbH gesellschafts- und kartellrechtlich beraten. Bereits im Sommer des Jahres 2011 hatte Wickeder Westfalenstahl GmbH (“Wickeder“) mit insgesamt etwa 50,8 % die Mehrheit an DNick übernommen. Ursprünglich hielt die Goldman Sachs Group mit 22,85 % einen maßgeblichen Aktienanteil an DNick, der im Laufe der Übernahme an Wickeder verkauft wurde.
DNick mit Sitz im nordrhein-westfälischen Schwerte gehört zu den weltweit führenden Herstellern von Spezialwerkstoffen aus Nickel und Nickellegierungen. Weitere Produktionsstätte ist die Auerhammer Metallwerk GmbH. Das bis zum Dezember vergangenen Jahres bestehende Joint Venture Innovative Clad Solutions Private Limited in Indien wurde auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten „Change of Control“ Klausel beendet.
Wickeder ist ein mittelständisches Plattier- und Kaltwalzunternehmen mit Sitz in Wickede an der Ruhr. Das Unternehmen ist Weltmarktführer für plattierte Werkstoffe und unter den führenden Kaltbandherstellern in Europa. Linklaters beriet zu der Gültigkeit des Aktienerwerbs durch Wickeder und der Ausübung des Stimmrechts aus dem Aktienerwerb. Ferner wurde die im Juli 2011 eingeleitete Prüfung des Bundeskartellamts im Rahmen eines Entflechtungsverfahrens rechtlich begleitet. Das Bundeskartellamt hat im Januar 2012 festgestellt, dass der Aktienerwerb durch Wickeder anmeldepflichtig war, die materiellen Voraussetzungen für eine Untersagung jedoch nicht vorlagen.
Das Linklaters-Team beriet unter Federführung von Wolfgang Sturm (Corporate, Düsseldorf).