Linklaters berät Duales System Deutschland bei Rechtsmittelverfahren vor EuGH
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Damit reagiert die Duales System Deutschland GmbH (DSD) auf ein Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz. Das EuG hatte im Mai 2007 entschieden, dass DSD gegen Zahlung eines angemessenen Lizenzentgeltes grundsätzlich die Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ zur Kennzeichnung von Verpackungen akzeptieren müsse, für deren Entsorgung Wettbewerber beauftragt werden. DSD wendet sich nun in zweiter Instanz an den Europäischen Gerichtshof, um das EuG-Urteil aufheben zu lassen. Dadurch will das Unternehmen vermeiden, auch weiterhin isolierte Markennutzungsrechte vergeben zu müssen.
Die EU-Kommission hatte bereits im April 2001 den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der DSD festgestellt. Das Unternehmen musste seine Zeichennutzungsverträge mit den Zeichennehmern ändern. Zugelassen werden musste fortan eine unentgeltliche Nutzung der Marke „Der Grüne Punkt“ in Deutschland für solche Verpackungen, deren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nicht durch die Befreiungsdienstleistung von DSD, sondern anderweitig erfüllt werden sollen.
Ein Linklaters-Team berät die Duales System Deutschland GmbH umfassend beim Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH. Das Team unter Leitung von Dr. Wolfgang Deselaers umfasst außerdem Eckart Wagner, Dr. Bernd Meyring und Ingo Liebach.
Das deutsche Linklaters Kartellrechtsteam umfasst mehr als 20 Anwälte und berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts, u.a. in den Bereichen Europäische und deutsche Fusionskontrolle einschließlich internationaler Verfahren, Missbrauchsverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen, Kartelle und Bußgeldverfahren, Öffentliche Auftragsvergabe, Staatliche Beihilfen sowie Vertretung vor dem Gerichtshof, dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften und deutschen Gerichten. In diesem Bereich hat die Sozietät zuletzt u.a. Soda-Club erfolgreich im ersten kartellrechtlichen Eilverfahren vor dem BGH sowie SES Astra in einem Verfahren um das TV-Sendezentrums ASTRA Platform Services (APS) erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf vertreten.
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