Linklaters berät HSH-Eigentümer bei Grundsatzeinigung mit Brüssel
Frankfurt, 19. Oktober 2015. Linklaters berät die Eigentümer der HSH Nordbank AG, die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein, im Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission. Heute einigten sich die Länder mit der EU-Kommission über die Eckpunkte für eine endgültige Genehmigung der Wiedererhöhung des Risikoschirms auf 10 Mrd. Euro. Das offene Beihilfeverfahren kann damit nach intensiven Verhandlungen zum Abschluss kommen.
Nach der Vereinbarung darf die Bank notleidende Portfolien im Umfang von mehr als 8 Mrd. Euro veräußern, bis zu 6,2 Mrd. Euro davon an die Länder, der Rest an den Markt. Damit ist es ihr möglich, einen wesentlichen Teil ihrer Altlasten vornehmlich aus dem Schiffsfinanzierungsbereich an Dritte abzugeben.
Weiterhin wird die HSH Nordbank AG in eine Holdinggesellschaft und eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten. Letztere wird die operativen Geschäfte weiterführen und eine wesentliche Entlastung bei den bisherigen Prämienverpflichtungen im Rahmen der Sunrise-Garantie erhalten.
Schließlich wird die Tochtergesellschaft nach einer endgültigen Entscheidung und Umsetzung der Maßnahmen im Wege eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens privatisiert.
Die Umsetzung der Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Regierungen und Parlamente der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.
Linklaters berät unter Federführung von Andreas Steck (Bankaufsichtsrecht, Frankfurt) und Dr. Jan Endler (öffentliches Recht, Berlin).