Linklaters ist Team des Jahres im Bank- und Gesellschaftsrecht
Linklaters
Die internationale Sozietät ist bei den The Lawyer Awards 2008 in London als Team des Jahres in den Bereichen Bankrecht sowie Gesellschaftsrecht ausgezeichnet worden.
Im Bankrecht erhielt Linklaters die Auszeichnung für die Beratung bei “richtungsweisenden, innovativen Finanzierungsformen”. Dazu zählten die ersten beiden “covenant-lite”-Deals des Jahres 2007 in Europa sowie die Beratung der finanzierenden Banken bei der Übernahme von Corus durch Tata Steel im Wert von 13 Mrd. US-Dollar. Insbesondere durch die Beratung bei der Finanzierung des Übernahmeangebots von KKR für Alliance Boots “verdiente sich die Kanzlei Bestnoten und untermauerte ihre herausragende Rolle in 2007 und 2008”.
Im Gesellschaftsrecht beeindruckte die Juroren vor allem die Beratung der Royal Bank of Scotland (RBS) bei der Übernahme von ABN AMRO: „Diese höchstkomplexe Transaktion war ein Meilenstein für grenzüberschreitende Rechtsberatung“. Mehr als 400 Linklaters-Anwälte aus 24 Büros begleiteten die größte Übernahme in der Geschichte der Finanzmärkte. Das internationale Team wurde hierbei von Robert Elliott, Global Head Of Banking, geführt. In Deutschland berieten Teams unter der Leitung von Dr. Carl-Peter Feick (Bankrecht), Stephan Oppenhoff (Corporate/M&A) und Ulli Janssen (Kapitalmarktrecht).
Zuletzt hat Linklaters in Deutschland u.a. beraten:
Bankenkonsortium bei Finanzierung der Beteiligung von CVC an Evonik
Bankenkonsortium bei Refinanzierung im Zusammenhang mit der Übernahme von debitel durch Freenet
Daimler beim Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Tognum
METRO-Group beim Verkauf von Extra
Kontakt:
Frank Knabe +49 69 71003 - 467
Daniel Reitz +49 211 22977 - 344
Linklaters berät weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute im Wirtschafts- und Steuerrecht. Aus Büros in den wichtigen internationalen Wirtschafts- und Finanzzentren bieten wir unseren Mandanten Lösungen bei komplexesten Herausforderungen. Linklaters ist eine Limited Liability Partnership (LLP) englischen Rechts.