Linklaters Oppenhoff & Rädler: Paulson einigt sich mit Celanese AG über Barabfindung

01.09.2005

Linklaters Oppenhoff & Rädler

Ein Team von Linklaters Oppenhoff & Rädler beriet dabei den zweitgrößten Celanese-Aktionär, den US-amerikanischen Fonds Paulson & Co. Inc.

Paulson erhält für sein Anteilspaket jetzt eine Abfindung von 51 Euro + 2 Euro Paketaufschlag je Aktie. Bisher wurde den Minderheitsaktionären im Rahmen eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages lediglich eine Abfindung von 41,92 Euro je Aktie geboten. Die anderen noch verbliebenen Minderheitsaktionäre sollen - dazu hat sich Celanese gegenüber Paulson verpflichtet - nun für mindestens 51 Euro je Aktie ihre Aktien abgeben können, wenn sie bis zum 29. September ebenfalls sämtliche Klagen beenden und auf eine Nachbesserung im Rahmen eines erfolgreichen Spruchstellenverfahrens verzichten.

Die Investmentgesellschaft Blackstone hatte 2004 mehr als 84 Prozent der Celanese AG erworben und will das deutsche Unternehmen ganz von der Börse nehmen.

Der zuletzt mit einem Anteil von rund elf Prozent zweitgrößte Celanese-AG-Aktionär Paulson hat auf den beiden letzten Hauptversammlungen die Höhe der Abfindung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag als deutlich zu niedrig gerügt und im Herbst vergangenen Jahres ein Spruchstellenverfahren angestrengt. Des weiteren hat er die diesbezüglichen Beschlüsse der Hauptversammlung im Mai diesen Jahres angefochten und einen Sonderprüfungsantrag unterstützt. Paulson hätte mit seinem Paket einen Squeeze Out der Minderheitsaktionäre blockieren können.

Linklaters Oppenhoff & Rädler beriet Paulson bei den Hauptversammlungen 2004 und 2005, vertrat Paulson im Rahmen des Spruchstellen- sowie des Anfechtungsverfahrens und bei der Einigung mit dem Hauptaktionär. Das Team umfasste Dr. Annette Bödeker, Hans-Ulrich Wilsing, Dr. Rudolf Cölle, Sebastian Goslar, Kai-Uwe Neumann, Clemens Taupitz (Gesellschaftsrecht) und Dr. Matthias Haas (Prozessführung).

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