Linklaters vertritt Commerzbank bei erfolgreichen Pilotverfahren zu VIP Medienfonds

24.04.2007

Linklaters

Linklaters hat die Commerzbank AG bei den ersten klageabweisenden Urteilen in den Zivilverfahren zu den VIP Medienfonds 3 und 4 durch das Landgericht München I vertreten.

Die Richter entschieden am 20. April, dass die Bank ihren Kunden die Beteiligung an den Fonds ordnungsgemäß vermittelt und eine korrekte Plausibilitätsprüfung der Fondsprospekte vorgenommen hat. Geklagt hatten einige Käufer von Fondsanteilen an den VIP Medienfonds 3 und 4, bei denen auch die Commerzbank als Vermittlerin tätig war. Trotz eines von der Bank erklärten Verjährungsverzichts und noch ungeklärter Steuerfragen hatten sie wegen angeblicher Falschberatung und nicht ordnungsgemäßer Prüfung der Fondsprospekte Schadensersatz verlangt.

Nach den Urteilen hatte die Commerzbank von der dem Fondsinitiator Andreas Schmid und den Fondsgesellschaften vorgeworfenen prospektwidrigen Mittelverwendung keine Kenntnis und hat sie im Rahmen ihrer sorgfältigen Prüfung der Fonds auch nicht erlangen können. Danach bestehen keine Ansprüche gegen die Commerzbank.

Linklaters-Berater auf Seiten der Commerzbank war Dr. Matthias Haas (Prozessrecht).

Internationale Unternehmen und Finanzinstitute nutzen Linklaters' langjährige Erfahrung in großen Schieds- und Gerichtsverfahren und unser Know-how, das in kürzester Zeit abrufbar ist. Bei grenzüberschreitenden Fallgestaltungen unterstützt ein international eingespieltes Team von versierten Prozessanwälten, u. a. mit der Injunction Task Force - einem Expertennetzwerk zur weltweiten Sicherung von Vermögenswerten.

Zuletzt hat Linklaters u. a. JP Morgan als Mitglied eines Konsortiums von Second Secured Lenders der PrimaCom AG in mehreren erfolgreich geführten Verfahren um die Wirksamkeit von Darlehensforderungen und einem anschließenden Vergleich beraten.

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