Luther berät bei Verschmelzung der SKG Bank auf die DKB Bank
Hamburg – Mitte Juli 2015 ist die SKG Bank (Saarbrücken) auf die DKB Bank (Berlin) verschmolzen worden. Sie wird sich künftig auf das Geschäft mit Ratenkrediten konzentrieren. Bei der Verschmelzung ließ sich die DKB umfassend von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten.
Schon in den vergangenen Jahren war die SKG – als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutschen Kreditbank AG – innerhalb des DKB-Konzerns der Spezialist für Ratenkredite. Künftig wird sie sich ausschließlich auf dieses Geschäftsfeld konzentrieren. Die rund 140 Arbeitsplätze am Standort Saarbrücken bleiben erhalten. Die SKG wird als Zweigniederlassung der DKB unter der Marke „SKG Bank“ fortgeführt.
Die DKB hatte im vergangenen Jahr entschieden, die SKG zur Vermeidung regulatorischen Aufwands für den Betrieb zweier Banken und zur weiteren strategischen Positionierung der DKB im deutschen Bankensektor auf ihre Muttergesellschaft zu verschmelzen.
Luther hat die DKB bei der Verschmelzung gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich sowie bank-und bankaufsichtsrechtlich beraten.