Luther: Emissionshandel - Monitoringkonzepte müssen be-hördlich genehmigt werden

23.04.2009

Luther

Köln, 22. April 2009 - Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat für die Betreiber von rund 1700 emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland ein wichtiges Grundsatzurteil (1 K 1305/08.KO) erstritten. Danach sind die Landesbehörden verpflichtet, Monito-ringkonzepte der Anlagenbetreiber im vollen Umfang zu genehmi-gen. Bislang hatten die Behörden nur Abweichungen und Erleich-terungen genehmigt, nicht aber die Konzepte als Ganzes. Für die Handelsperiode 2008 bis 2012 bedeutet dies, dass noch an die 7000 Genehmigungen erteilt werden müssen.

Zum Hintergrund:

Die Betreiber von rund 1700 emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre jährlichen CO2-Emissionen zu ermitteln und an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu berichten. Für jede Tonne an berichteten CO2-Emissionen ist anschlie-ßend ein Emissionszertifikat bei der DEHSt abzugeben.

Wie die CO2-Emissionen von den Betreibern zu ermitteln sind, regeln detailliert die sogenannten Monitoring-Leitlinien der europäischen Kommission. Diese sehen neben fachlichen Anforderungen an die E-missionsermittlung unter anderem vor, das jeder Betreiber die Art und Weise seiner Emissionsermittlung in einem auf seine Anlage bezoge-nen sogenannten Monitoringkonzept beschreibt und sich dieses Kon-zept von der zuständigen Behörde für jedes Jahr der Handelsperiode neu genehmigen lässt. Eine solche Genehmigung ist Voraussetzung für die Prüfung der Emissionsberichte durch die sachverständige Stelle. Die Genehmigung kann einen Anlagenbetreiber gegebenenfalls auch vor Sanktionen der DEHSt bewahren. Diese Sanktionen betragen in der Handelsperiode 2008 bis 2012 für jede nicht abgegebene Berechtigung 100 Euro.

Das von Luther vertretende Unternehmen, einer der größten deutschen Hersteller von keramischen Erzeugnissen, hatte statt der beantragten Vollgenehmigung seines Monitoringkonzeptes nur eine Genehmigung für die in Anspruch genommenen Abweichungen von den Monitoring-Leitlinien erhalten. Damit war nicht nur die Überprüfbarkeit seines Emis-sionsberichtes für das Jahr 2008 in Frage gestellt, sondern auch die Schutzwirkung der Genehmigung in einem etwaigen Sanktionsverfah-ren der DEHSt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der gegen die zuständige Lan-desbehörde in Rheinland-Pfalz gerichteten Klage auf vollständige Ge-nehmigung des Monitoringkozeptes mit dem am 20. April 2009 veröf-fentlichten Urteil statt und hat die Verfahrenskosten der Behörde aufer-legt. Diese hat auch die Anwaltskosten der Klägerin im Widerspruchs-verfahren zu erstatten. Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Das Urteil schafft nach mehreren Jahren Klarheit in einer für das Emis-sionshandelssystem zentralen Frage. Seit Einführung des Emissions-handels im Jahr 2005 hatten sich die Landesbehörden - mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – geweigert, die Monitoringkonzepte der Anla-genbetreiber in vollem Umfang zu genehmigen. Diese Verwaltungspra-xis zulasten der Anlagenbetreiber hat das VG Koblenz nun zunächst beendet.

Für die Klägerin:

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Stefan Kobes (Partner), Gernot-Rüdiger Engel, Dr. Denise Renger ( alle Öffentliches Recht).

Für das Land Rheinland-Pfalz:

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz: Dr. Hofmann (Leitender Ministerialrat)

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Fel-dern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 280 Rechtsanwälten und Steuerberatern an 13 deutschen Wirt-schaftszentren vertreten und mit fünf Auslandsbüros in Brüssel, Buda-pest, Istanbul, Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandor-ten Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Luther gehört außerdem dem internationalen Kanzleiverbund PMLG (www.pmlg.eu) an und ist das deutsche Mitglied von Taxand, dem weltweiten Netzwerk unabhängiger Steuerpraxen (www.taxand.com).

Luther verfolgt einen unternehmerischen Ansatz: Alle Beratungsleistun-gen richten sich am größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten aus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dau-erhaft tragfähiger Lösungen steht im Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte und Steuerberater bringen ein interdisziplinäres Aufgabenverständnis mit und haben langjährige Erfahrung in der fachübergreifenden Zu-sammenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luther-lawfirm.com

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