Luther erfolgreich beim EuGH: Akteneinsicht in kartellrechtliche Kronzeugenanträge jetzt möglich

15.06.2011

Brüssel, 14. Juni 2011 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass das europäische Recht kartellgeschädigten Unternehmen nicht versagt, Einsicht in Ermittlungsakten des Bundeskartellamts einschließlich der Kronzeugenanträge und der beigefügten Unterlagen zu nehmen (Az. C-360/09). Den genauen Umfang des Akteneinsichtsrechts müsse der jeweilige nationale Richter bestimmen. Ausgangspunkt des Verfahrens war der Antrag der Pfleiderer AG auf gerichtliche Entscheidung durch das Amtsgericht Bonn. Die Pfleiderer AG wurde in diesem Verfahren von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

Das Urteil ist Sprengstoff für das Bundeskartellamt: Sollte das Amtsgericht Bonn, das den EuGH in dieser Sache angerufen hatte, bei seiner bisherigen Auffassung bleiben, kommt die Kronzeugenregelung des Bundeskartellamts (sog. „Bonusregelung“) ins Wanken.

Bonusregelung des Bundeskartellamts im Visier Im Januar 2008 hatte das Bundeskartellamt gegen die drei größten europäischen Dekorpapierhersteller (Munskjö, Arjo Wiggins und Felix Schoeller Holding) Bußgelder wegen Preis- und Kapazitätsstilllegungsabsprachen in Höhe von insgesamt EUR 62 Mio. verhängt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Durchsuchung am 6. November 2007.

Dabei wurden drei Standorte in Deutschland sowie ein weiterer Standort in Schweden durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.

Die Kartellabsprachen der Dekorpapierhersteller schädigte vermutlich u.a. die Pfleiderer AG, die daher Ende 2008 zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage Einsicht in die Ermittlungsakten des Bundeskartellamts beantragte. Diese wurde ihr mit Hinweis auf die Bonusregelung des Amtes (Tz. 22) verwehrt. Daraufhin stellte die Pfleiderer AG Antrag auf rechtliche Entscheidung. Das zuständige Amtsgericht Bonn wollte zwar eine vollständige Akteneinsicht (unter Einschluss der Kronzeugenanträge) gewähren. Da jedoch Zweifel bestanden, ob dies mit europäischem Recht in Einklang steht, legte es die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Mit der heutigen Entscheidung hat der EuGH grünes Licht für die vollständige Akteneinsicht im Sinne des Amtsgerichts Bonn gegeben, allerdings mit der vermittelnden Einschränkung, dass der nationale Richter eine Abwägung zwischen den unionsrechtlich geschützten Interessen treffen muss. Sofern das Amtsgericht Bonn nicht von seiner ursprünglichen Auffassung abweichen wird, kann die Pfleiderer AG daher in Kürze Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten nehmen.

Für die Pfleiderer AG

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart: Dr. Thomas Kapp LL.M. (Partner, Federführung), Karin Hummel, M.A. (beide Kartellrecht)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Brüssel: Dr. Helmut Janssen LL.M. (Partner, Kartellrecht)

Für die Munskjö Paper GmbH

Rechtsanwälte Shearman & Sterling LLP, Düsseldorf: Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann

Für die Arjo Wiggins Deutschland GmbH Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, Köln: Dr. Romina Polley

Für die Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG Hengeler Mueller, Düsseldorf: Dr. Thorsten Mäger

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 320 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zwölf deutschen Wirtschaftsmetropolen vertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Budapest, Istanbul, Luxemburg sowie Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Luther verfügt über enge Beziehungen zu Wirtschaftskanzleien in allen maßgebenden Jurisdiktionen weltweit. In Kontinentaleuropa ist Luther Teil einer Gruppe von unabhängigen, in ihren jeweiligen Ländern führenden Kanzleien, die seit vielen Jahren ständig bei grenzüberschreitenden Mandaten zusammenarbeiten. Luther ist zudem das deutsche Mitglied von Taxand, einem weltweiten Zusammenschluss unabhängiger Steuerberatungsgesellschaften.

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt einen unternehmerischen Ansatz: Alle Beratungsleistungen richten sich am größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten aus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dauerhaft tragfähiger Lösungen steht im Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte und Steuerberater bringen ein interdisziplinäres Aufgabenverständnis mit und haben langjährige Erfahrung in der fachübergreifenden Zusammenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luther-lawfirm.com

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