Luther: Erfolgreiche Gründung: Neuer Interessenverband vertritt kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen in Brüssel

04.09.2017

Frankfurt am Main – Endlich gibt es eine Interessenvertretung, die sich speziell für den kapitalmarktorientierten Mittelstand in Deutschland einsetzt. Bereits die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) hatte gezeigt, dass es dringend einer Interessenvertretung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedarf. Seit kurzem ist zudem die neue EU-Prospektverordnung wirksam, die für KMU ein eigenes Prospektformat vorgibt – deren Umsetzung die Rechnungslegung für diese Unternehmen aber deutlich verteuern könnte. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat deshalb einen Verband ins Leben rufen, der dem kapitalmarktorientierten Mittelstand in Brüssel Gehör verschaffen und an einer verträglicheren Gestaltung der EU-Prospektverordnung mitarbeiten wird.

Unter großem Zuspruch fand in Frankfurt am Main am 30. August 2017 die Gründung des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter Unternehmen e.V. statt. Gründungsmitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum neu gewählten Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander Deuss (mwb fairtrade), Thomas Stewens (BankM), Alexander Starke (Vita34 AG) sowie Nils Manegold (max 21 AG). Rund dreißig Unternehmen haben den Gründern signalisiert, dem Verband kurzfristig nach seiner Gründung beitreten zu wollen.

Als erste Amtshandlung will der neugegründete Verband – der sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung einsetzen und hierbei aktiv den Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen und den Aufsichtsbehörden suchen wird – eine Stellungnahme zum „EU-Wachstumsprospekt“ (dem neuen Prospektformat für KMU) ausarbeiten. Zu Inhalt und Form des EU-Wachstumsprospekts haben die Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden ein 100-seitiges Konsultationspapier veröffentlicht: Bis zum 28. September 2017 können kapitalmarktorientierte KMU dazu Stellung beziehen.

Unter anderem stehen die Abschlüsse nach nationalen Rechnungslegungsstandards auf dem Prüfstand. Eine der 28 Fragen im Konsultationspapier lautet etwa: „Stimmen sie damit überein, dass es Emittenten erlaubt sein soll, in den EU-Wachstumsprospekt Abschlüsse aufzunehmen, die nach nationalen Rechnungslegungsstandards (HGB) erstellt worden sind? […] Bitte geben Sie darüber hinaus eine Kostenschätzung der zusätzlichen Kosten an, wenn die Abschlüsse nach IFRS erstellt werden.“

Ingo Wegerich, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die die Gründungsversammlung des neuen Interessenverbandes organisiert hat: „Gegenwärtig bilanziert der überwiegende Anteil der deutschen Mittelständler in ihren Wertpapierprospekten nach HGB. Wenn die mittelständischen Unternehmen künftig nach IFRS in ihren Wertpapierprospekten bilanzieren müssten, wäre dies mit erheblichen Mehr- und Umstellungskosten für sie verbunden.“

Gleichgesinnte sind aufgerufen, sich ebenfalls an dieser wichtigen Stellschraube in Brüssel zu beteiligen. Interessierte Unternehmen können sich Informationen über eine Mitgliedschaft zusenden lassen.

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