Luther: Erfolgreiches Musterverfahren zur Biogaseinspei-sung für E.ON Avacon
Luther
Düsseldorf, 30. April 2010 – Für die Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze dürfen Netzbetreiber den Schwankungsbe-reich der einzuhaltenden Gasqualität verengen, um den Referenz-brennwert in ihrem Netz einhalten zu können. In dem Musterverfah-ren der Bundesnetzagentur wurde die E.ON Avacon AG von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten.
Die Bundesnetzagentur hat einem ersten großen Missbrauchsverfahren eine Reihe von wichtigen Grundsatzfragen für die wachsende Biogas-branche geklärt. In dem Musterverfahren, das die Betreiberin einer nie-dersächsischen Biogasaufbereitungsanlage angestoßen hatte, ent-schied die Bundesnetzagentur, dass die in den Netzanschlussverträgen der E.ON Avacon AG enthaltenen Anforderungen an die Gasqualitäten in den entscheidenden Fragen zulässig sind.
Demzufolge
■ können die Anforderungen an den Brennwert und den Wobbe-Index enger festgelegt werden als die in den einschlägigen Regelwerken vorgesehenen Bandbreiten, soweit der Referenzbrennwert in dem Netz auch durch Maßnahmen wie LPG -Beimischung (Flüssiggas-beimischung) sonst nicht erreicht werden kann.
■ darf ein Mindestmethangehalt vorgegeben werden, um die Anforde-rungen an den Brennwert und den Wobbe-Index erfüllen zu können.
■ darf ein maximaler Siliziumgehalt vorgeschrieben werden.
■ dürfen Netzbetreiber verlangen, dass das Biogas technisch frei von Mikroorganismen ist.
Netzbetreiber dürfen ferner zu ihren Gunsten Haftungsbeschränkungen vereinbaren, die auch in der Niederdruckanschlussverordnung vorgese-hen sind.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Für E.ON Avacon AG:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf: Dr. Holger Stap-pert, Dr. Guido Jansen (beide Partner), Dr. Charlotte Korth (alle Ener-gierecht)
Pressekontakte:
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E.ON Avacon AG
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