Luther erstreitet Grundsatzurteil vor dem Bundes-verwaltungsgericht
Luther
Köln, 24. Februar 2010 - Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat beim Bundesverwaltungsgericht für die Betreiber von rund 1700 emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland ein Grundsatzurteil (7 C 10.09) erstritten. Danach sind die Landes-behörden verpflichtet, Monitoringkonzepte der Anlagenbetreiber zu prüfen und gegebenenfalls im vollen Umfang zu genehmigen. Bis-lang hatten die Behörden nur Abweichungen und Erleichterungen genehmigt, nicht aber die Konzepte als Ganzes.
Die Betreiber von rund 1700 emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre jährlichen CO2-Emissionen zu ermitteln und an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu berichten. Für jede Tonne an berichteten CO2-Emissionen ist anschlie-ßend ein Emissionszertifikat bei der DEHSt abzugeben.
Wie die CO2-Emissionen von den Betreibern zu ermitteln sind, regeln detailliert die sogenannten Monitoring-Leitlinien der Europäischen Kom-mission. Diese sehen unter anderem vor, das jeder Betreiber die Art und Weise seiner Emissionsermittlung in einem anlagespezifischen Monitoringkonzept beschreibt und sich dieses Konzept von der zustän-digen Behörde für jedes Jahr der Handelsperiode neu genehmigen lässt. Eine solche Genehmigung ist Voraussetzung für die Prüfung der Emissionsberichte durch die sachverständige Stelle. Die Genehmigung kann einen Anlagenbetreiber gegebenenfalls auch vor Sanktionen der DEHSt bewahren. Diese Sanktionen betragen in der Handelsperiode 2008 bis 2012 für jede nicht abgegebene Berechtigung 100 Euro.
Das von Luther vertretene Unternehmen, einer der größten deutschen Hersteller von keramischen Erzeugnissen, hatte statt der beantragten Vollgenehmigung seines Monitoringkonzeptes nur eine Genehmigung für die in Anspruch genommenen Abweichungen von den Monitoring-Leitlinien erhalten. Damit war nicht nur die Überprüfbarkeit seines Emis-sionsberichtes für das Jahr 2008 in Frage gestellt, sondern auch die Schutzwirkung der Genehmigung in einem etwaigen Sanktionsverfah-ren der DEHSt.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Sprungrevision der beklagten Landesbehörde mit Urteil vom 18. Februar 2010 zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. April 2009 (1 K 1305/08.KO) rechtskräftig.
Das Urteil schafft nach mehreren Jahren Klarheit in einer für das Emis-sionshandelssystem zentralen Frage. Seit Einführung des Emissions-handels im Jahr 2005 hatten sich die Landesbehörden – mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen – geweigert, die Monitoringkonzepte der Anla-genbetreiber in vollem Umfang zu genehmigen. Diese Verwaltungspra-xis zulasten der Anlagenbetreiber hat das Bundesverwaltungsgericht nun beendet.
Für die Klägerin:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Stefan Kobes (Partner), Dr. Gernot-Rüdiger Engel, Dr. Denise Renger (alle Öffentliches Recht).
Für das Land Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz: Dr. Hofmann
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Thomas Gottschling
Für den Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsge-richt:
Dr. Stephan Breitkopf, Dr. Siegfried Waskow , Dr. Uwe Neuser
Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Fel-dern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 320 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zwölf deutschen Wirt-schaftsmetropolen vertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Buda-pest, Luxemburg, Istanbul sowie Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Luther gehört außerdem dem internationa-len Kanzleiverbund PMLG an und ist das deutsche Mitglied von Taxand, dem weltweiten Netzwerk unabhängiger Steuerpraxen.
Luther verfolgt einen unternehmerischen Ansatz: Alle Beratungsleistun-gen richten sich am größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten aus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dauer-haft tragfähiger Lösungen steht im Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte und Steuerberater bringen ein interdisziplinäres Aufgabenverständnis mit und haben langjährige Erfahrung in der fachübergreifenden Zusam-menarbeit.
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