Luther: EuGH gewährt Einsicht in Akten des Bundesumweltministeriums

14.02.2012

Luxemburg – Mit einem Grundsatzurteil gewährt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der deutschen Industrie weitreichenden Einblick in die Akten des deutschen Bundesumweltministeriums. Das heutige Urteil entzieht der Behörde zudem die Möglichkeit, sich bei abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren auf den Vertraulichkeitsschutz von internen Beratungen zu berufen. Zugrunde lag eine Klage, die der Glashersteller Flachglas Torgau gegen das Bundesumweltministerium eingereicht hatte. Er ließ sich erfolgreich vom Düsseldorfer Umweltrechtler Dr. Stefan Altenschmidt vertreten (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012, Rechtssache C-204/09).

Dr. Stefan Altenschmidt, Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und federführend bei diesem Mandat, erläutert: „Der EuGH hat festgestellt, dass das Umweltministerium verpflichtet ist, nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens seine Akten und E-Mails der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem wird der Umweltminister künftig nicht mehr so leicht auf den Vertraulichkeitsschutz interner Beratungen verweisen können.“

Laut dem Experten für Umweltrecht erhalten damit sowohl Unternehmen wie Umweltverbände und Privatpersonen die Möglichkeit, deutlich stärker als bisher die Hintergründe der Entstehung eines Gesetzesentwurfs im Umweltministerium zu

überprüfen: „Zukünftig kann jedermann vom Bundesumweltminister Rechenschaft darüber verlangen, wie ein Umweltgesetz im Ministerium entstanden ist und welche Interessen sich dabei durchgesetzt haben. Das Umweltministerium wird damit transparent. Die Entstehung kontroverser Gesetze wie etwa zur ersatzlosen Streichung der langjährigen Garantien auf Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate im Emissionshandel oder zum Ausstieg aus der Kernenergie kann nun im Detail nachverfolgt werden. Außerdem erleichtert der Entscheid aus Luxemburg die Angreifbarkeit solcher Gesetze vor Gericht.“

Informationen zum Verfahren

Hintergrund des Urteils ist ein bereits 2006 von Flachglas Torgau gestellter Antrag, in dem das Unternehmen entsprechend dem Umweltinformationsgesetz den Zugang zu Akten und E-Mails des Bundesumweltministeriums über das im Sommer 2004 abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren für die erstmalige Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel verlangte. Flachglas Torgau hatte seinen Antrag mit dem Verdacht begründet, dass sich das damals von Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) geführte Umweltministerium zum Nachteil der Industrie von sachfremden Erwägungen und Einflussnahmen von Interessengruppen außerhalb des Ministeriums habe leiten lassen. Das Umweltministerium hatte über den Informationszugangsantrag von Flachglas Torgau zunächst nicht entschieden, worauf das Unternehmen Untätigkeitsklage erhob.

Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gaben der Klage zunächst nur teilweise statt. Die Gerichte meinten, das Umweltinformationsgesetz erlaube es dem Ministerium, Akten und E-Mails, die ein Gesetzgebungsverfahren und dessen interne Beratungen im Ministerium betreffen, zu sperren. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch sah hierin einen möglichen Verstoß gegen die europäische Umweltinformationsrichtlinie und legte das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH entschied heute durch seine für Grundsatzfragen zuständige Große Kammer unter Gerichtspräsident Vassilios Skouris zugunsten von Flachglas Torgau.

Vorinstanzen: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. November 2006, (VG 10 A 182.06), Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 (OVG 12 B 24.07), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 17.08)

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