Luther gewinnt Musterverfahren für Plus vor dem BGH

08.10.2010

Köln, 8. Oktober 2010 – Das Gewinnspiel „Millionenchance“, mit dem die Einzelhandelskette Plus Warenhandelsgesellschaft mbH im Jahr 2005 geworben hatte, war zulässig. Ein entsprechendes Urteil hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren gegen die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ge-fällt. Beraten wurde Plus während der Ausgestaltung des Gewinn-spiels sowie des Verfahrens von der Luther Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH.

Sowohl das Landgericht (LG) Duisburg als auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatten die Aktion als wettbewerbswidrig angesehen. Beide Gerichte sahen einen Verstoß gegen die Regelungen des Geset-zes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 4 Nr. 6 UWG), wonach es Un-ternehmen bislang grundsätzlich verboten war, die Teilnahme von Verbrauchern an Preisausschreiben oder Gewinnspielen von dem Er-werb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung ab-hängig zu machen. Der BGH sah einen möglichen Verstoß gegen euro-parechtliche Vorgaben und hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 14. Januar 2010 dem in Deutschland bislang geltenden abs-trakten Verbot der Gewinnspielkopplung eine Absage erteilt und einen Verstoß der deutschen gesetzlichen Regelung gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) angenommen.

Der BGH musste nunmehr unter Berücksichtigung dieser Entscheidung des EuGH über die „Millionenchance“ entscheiden. Der BGH hat fest-gestellt, dass das Gewinnspiel weder als irreführende noch aggressive Praktik einzustufen ist, sondern vielmehr eine Verkaufsfördermaßnah-me mit einer erlaubten Zugabe im Sinne einer „Treueaktion“ darstellte.

Damit ist das generelle Verbot der Kopplung von Waren und Gewinn-spiel auch durch diese Musterentscheidung des BGH aufgehoben.

Für die Plus Warenhandelsgesellschaft mbH:

Luther Rechtsanwaltsgesellschhaft mbH, Düssledorf/Köln: Dr. Detlef Mäder, Partner IP/IT Anwalt beim Bundesgerichtshof: Dr. Achim von Winterfeld, Karlsruhe

Für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs:

Anwältin beim Bundesgerichtshof: Cornelie von Gierke

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mit einem umfassenden Angebot in allen wirtschaftlich relevanten Fel-dern der Rechts- und Steuerberatung ist Luther eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Die Full-Service-Kanzlei ist mit mehr als 320 Rechtsanwälten und Steuerberatern in zwölf deutschen Wirt-schaftsmetropolen vertreten und mit Auslandsbüros in Brüssel, Buda-pest, Istanbul, Luxemburg sowie Shanghai und Singapur in wichtigen Investitionsstandorten und Finanzplätzen Europas und Asiens präsent. Zu ihren Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand.

Luther verfügt über enge Beziehungen zu Wirtschaftskanzleien in allen maßgebenden Jurisdiktionen weltweit. In Kontinentaleuropa ist Luther Teil einer Gruppe von unabhängigen, in ihren jeweiligen Ländern füh-renden Kanzleien, die seit vielen Jahren ständig bei grenzüberschrei-tenden Mandaten zusammenarbeiten. Luther ist das deutsche Mitglied von Taxand, dem weltweiten Netzwerk unabhängiger Steuerpraxen.

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt einen unternehme-rischen Ansatz: Alle Beratungsleistungen richten sich am größtmögli-chen wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten aus. Die Erarbeitung unternehmerisch sinnvoller und dauerhaft tragfähiger Lösungen steht im Mittelpunkt. Alle Rechtsanwälte und Steuerberater bringen ein interdis-ziplinäres Aufgabenverständnis mit und haben langjährige Erfahrung in der fachübergreifenden Zusammenarbeit.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luther-lawfirm.com

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