Luther: Kölner Stadion mit Vorreiterrolle

14.08.2007

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Köln, 13. August 2007 - Im Kölner RheinEnergieStadion kann künf-tig bargeldlos bezahlt werden. Seit Ende Juli wird an allen Ver-kaufsständen des Stadions eine „PaymentCard“ akzeptiert, deren Gültigkeit in Zukunft auch auf alle anderen deutschen Stadien er-weitert werden kann. Mit der Beratung bezüglich der Implementie-rung des elektronischen Bezahlsystems sowie der Regelung der Ver-antwortlichkeiten zwischen den beteiligten Parteien hatte die Kölner Sportstätten GmbH die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH be-auftragt.

Mit der neuen elektronischen Karte „Justpay“ können die Besucher des RheinEnergieStadions bei allen Heimspielen des 1. FC Köln sowie bei Konzerten und anderen Veranstaltungen ihre Getränke, Speisen und Merchandising-Artikel bezahlen. Die Kölner Sportstätten GmbH, der 1. FC Köln, die für die Gastronomie zuständige Caterer Eurest Sports &Food GmbH und die Goalgetter GmbH als Betreiberin des Bezahlkar-tensystems haben einen entsprechenden Betreibervertrag abgeschlossen.

Die Bezahlkarte ist so konfiguriert, dass sie grundsätzlich bundesweit auch in anderen Stadien oder Multifunktionshallen eingesetzt werden kann, die sich für das bargeldlose System entschließen. Zudem kann die Bezahlkarte in einer Ausbaustufe auch als Eintrittskarte genutzt werden.

Für die Kölner Sportstätten GmbH:

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln: Dr. Markus Sengpiel (Partner), Dr. Michael Rath (beide IP/IT).

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt rund 230 An-wälte und berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Man-danten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öf-fentliche Hand. Luther unterhält Büros an 13 deutschen Standorten, in Ankara, Brüssel, Budapest, Istanbul und Singapur und gehört dem in-ternationalen Kanzleiverbund PMLG (Pinsent Masons Luther Group) an. Die Rechtsanwaltsgesellschaft verfolgt bei Bedarf einen interdis-ziplinären Beratungsansatz durch fallweise Einbindung befreundeter Berater aus anderen Disziplinen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luther-lawfirm.com

Pressekontakt:

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Annette von Frankenberg

Radeberger Straße 1

01099 Dresden

Tel: 0351 / 2096 18013

E-Mail: annette.von.frankenberg@luther-lawfirm.com

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