Luther: Konzernmutter muss nicht zahlen

02.06.2009

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft

Köln, 29. Mai 2009 – Ein Unternehmen muss bei Auflösung eines Gewinnabführungsvertrages keine Sicherheiten für die zukünftigen Rentenanpassungsansprüche der Rentner der Tochtergesellschaften leisten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die entsprechende Klage eines Rentners der ehemals zur Rütgers GmbH gehörenden HT Troplast GmbH zurückgewiesen. Rütgers wurde von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beraten.

Die Frage nach der Pflicht zur Erbringung von Sicherheitsleistungen nach § 303 AktG ist für Unternehmen von großer finanzieller Bedeutung, da der Sicherheitsanspruch im Fall der Beendigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen allen Rentnern der beherrschten Gesellschaft zustehen würde. Im konkreten Fall hatte ein Rentner der HT Troplast GmbH in einem Musterverfahren von der Rütgers GmbH eine Sicherheitsleistung für zukünftig zu erwartende Rentenanpassungen in Höhe von rund 25.000 Euro gefordert. Potentiell wären etwa 3.000 Rentner anspruchsberechtigt gewesen. Die Vorinstanzen hatten die Klage des Rentners abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision hat das BAG mit Urteil vom 26. Mai (3 AZR 369/07) zurückgewiesen, da ein berechtigtes Sicherungsinteresse fehle.

Für die Rütgers GmbH:

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen: Dr. Mark Oelmüller (Arbeitsrecht)

Kurzprofil Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt in Deutschland rund 280 Rechtsanwälte und Steuerberater. Sie operiert in allen wirtschaftlich relevanten Feldern der Rechts- und Steuerberatung mit eigenen Büros an 13 deutschen Standorten sowie in Brüssel, Budapest, Istanbul, Shanghai und Singapur. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Luther gehört dem internationalen Kanzleiverbund PMLG (Pinsent Masons Luther Group) an und ist das deutsche Mitglied von Taxand, einem weltweiten Verbund unabhängiger Steuerpraxen.

Durch wirtschaftlich-ganzheitliche Lösungen für die Mandanten verfolgt Luther in besonderer Weise einen unternehmerischen Ansatz. Ziel ist die Schaffung von größtmöglichem wirtschaftlichen Nutzen für den Mandanten. Fachgebietsübergreifend arbeitende Teams entwickeln optimale Lösungen für die beratenen Mandanten und setzen diese effektiv um.

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