Luther setzt am Standort Luxemburg auf Wachstum

17.06.2011

Luxemburg, 16. Juni 2011 – Als erste deutsche Großkanzlei hat die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Anfang 2010 ein eigenes Büro in Luxemburg eröffnet. Jetzt feiert das deutsch-luxemburgische Team sein einjähriges Jubiläum und zieht Bilanz: Der Kapitalmarkt in Luxemburg wird für ausländische Investoren immer attraktiver. Entsprechend wächst auch Luther vor Ort – sowohl durch die Einbindung neuer Mitarbeiter, als auch durch die Ausweitung seines Beratungsangebotes.

Dass die Entscheidung für den internationalen Finanzstandort die richtige war, zeigt die erfolgreiche Entwicklung des Luxemburger Teams. „Wir sind deutlich schneller gewachsen als erwartet“, sagt Maître Eric Sublon, der den Standort Luxemburg leitet. Von ursprünglich acht Mitarbeitern hat sich das Team auf mittlerweile über 20 Anwälte vergrößert. „Damit ist Luther das beste Beispiel für eine transnationale Beratungspraxis. Unser Büro ist mit luxemburgischen, französischen und deutschen Anwälten besetzt“, fügt der Partner hinzu.

Wenn nötig, erhält der Standort aus Deutschland zusätzliche Verstärkung – vor allem in den Fachgebieten Financial Services, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht arbeiten die Teams eng zusammen. Beraten werden in erster Linie Banken, Finanzinstitute und Fondsgesellschaften sowie internationale Unternehmen mit Luxemburg-Bezug. Darüber hinaus wird Luther von lokal ansässigen Unternehmen mandatiert und hat sich in der Begleitung von luxemburgischen PPP-Projekten, wie etwa dem Parc du Sport in Differdingen, einen Namen gemacht.

Vorreiter in Sachen Spezialfonds

Der Schwerpunkt der Beratungspraxis liegt momentan noch eindeutig auf Finanzmarktthemen. So berät Luther Unternehmen, die an der Bourse de Luxembourg gelistet werden möchten, etwa weil dort die Gebühren niedriger sind als beim Börsengang in Deutschland. Zudem berät die Kanzlei bei Asset-Management-Dienstleistungen, bei der Ausgestaltung von Verbriefungsstrukturen und bei internationalen M&A-Transaktionen. Maître Max Welbes, LL.M., – Partner von Luther und zuständig für die Einrichtung und Strukturierung von Fonds –, ergänzt: „Institutionelle Anleger lassen sich von Luther bei der aufsichtsrechtlichen Genehmigung unterstützen. Beispielsweise konnten wir die erste aufsichtsrechtliche Zustimmung zur Schenkung an einen Spezialfonds (SIF) erwirken. Auch die Einrichtung des ersten Nießbrauchrechtsfonds in Luxemburg haben wir juristisch begleitet.“

Wachstumspotenzial durch rechtliche Neuerungen

„Künftig wird es noch eine Menge Veränderungen bei den gesetzlichen Vorgaben hier vor Ort geben“, erläutert Standortleiter Eric Sublon. Vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Aufsicht alternativer Investmentfonds-Manager (AIFM) sowie der UCITS-IV-Richtlinie (Undertakings of Collective Investment in Transferable Securities) sorgen für Bewegung: Luxemburg ist der erste EU-Staat, der die europäische Richtlinie 2009/65/EG (UCITS IV) in nationales Recht umgesetzt hat. Das neue Gesetz ist seit dem 17.12.2010 in Kraft und zielt auf die leichtere Umsetzung grenzüberschreitender Investmentmaßnahmen ab. Zwischen 1. Januar 2011 und 1. Juli 2011 besteht eine Übergangsfrist, in der sich Gesellschaften noch dem alten Recht oder schon dem neuen Recht anpassen können.

Sublon fügt hinzu: „Zudem plant die Regierung substanzielle Änderungen im Gesellschaftsgesetz. Es soll künftig neue Finanzvehikel ähnlich dem britischen Trust oder der niederländischen Stiftung (stichting) geben.“ Für Luther Luxemburg sind das gute News, denn die Veränderung birgt großes Beratungspotenzial. „Das Team wird noch weiter wachsen“, sagt der Rechtsanwalt: „Wir werden uns in Kürze auch im Bereich IP und im Arbeitsrecht Verstärkung an Bord holen.“

Im Anhang erhalten Sie die Pressemitteilung im PDF-Format. Bei Fragen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren.

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